Direktvergabe öffentlicher Aufträge: Fehlt der Rechtsschutz?

presse-logoLaut Staatssekretär Harald Mahrer soll die Schwellenwerteverordnung um weitere zwei Jahre, bis zum 31.Dezember 2016, verlängert werden.

Nach dieser Verordnung können, soweit EU-rechtlich zulässig, öffentliche Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich mit einem Volumen bis zu 100.000 Euro ohne Ausschreibung vergeben werden. Für Bauaufträge bis zu einer Million Euro gibt es darüber hinaus das sogenannte „nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung“.

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