Verwaltungsgericht urteilte über einen Fall in der Stadt Salzburg. Wenn ein Politiker kein Vertrauen in einen Beamten hat, reicht das dennoch nicht allein aus, diesen zu versetzen.
Begründet wurde die Versetzung mit einer Änderung in der Verwaltungsorganisation, die Betroffene führt hingegen an, der Bürgermeister habe das Vertrauen in sie verloren. Auf den Einwand der Juristin, dass „diese emotionale Befindlichkeit“ keinen dienstrechtlichen Grund für die Versetzung darstelle, hat der Behördenchef laut einem Aktenvermerk geantwortet, dass er dies wisse.