Mit Erkenntnis zu den Zl. G 233/2014, G 5/2015 vom 30.06.2015 hat der VfGH in § 106 StPO (neuerlich) die Worte „Kriminalpolizei oder“ aufgehoben, und damit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte auch für solche Akte polizeilicher Befehls- und Zwangsgewalt ab Mitte 2016 wiederhergestellt, die in kriminalpolizeilicher Funktion nach der StPO vorgenommen worden sind, wenn bis dahin keine andere Lösung (iS einer klaren Zuständigkeitsregelung) getroffen wird. Er folgte damit einem Gesetzesprüfungsantrag des VwG Wien.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.07.2016 in Kraft.
Der VwGH hat seinem jüngesten Erkenntis zur Zl.
Beim Landesverwaltungsgericht Steiermark werden im Rahmen einer öffentlichen Stellenausschreibung Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter gesucht.
Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im Bereich der Marktordnung sollen künftig schneller abgewickelt werden. Das ist zumindest das Ziel einer Novellierung des Marktordnungsgesetzes, die gestern vom Nationalrat auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses mehrheitlich angenommen wurde.
Umsetzung der von der „Troika“ den Krisenstaaten verordneten Sparmaßnahmen wurde in der Vergangenheit wenig Augenmerk geschenkt.