Nach einem Bericht des „Kurier“ will die oberösterreichische Landesregierung am Donnerstag im Landtag eine Gesetzesänderung einbringen, auf deren Basis die Mindestsicherung halbiert werden soll.
Statt derzeit 914 Euro soll es für gewisse Gruppen künftig nur noch 440 Euro pro Monat geben (so viel wie Asylwerber in der Grundversorgung bekommen). Die Kürzungen sollen jene treffen, die nur einen befristeten Asylstatus oder subsidiären Schutz zugesprochen bekommen. In Salzburg gibt es für subsidiär Schutzberechtigte schon seit einigen Jahren keine Mindestsicherung, anerkannte Flüchtlinge erhalten sie aber.

Gemäß § 34 Abs. 3 VwGVG kann ein Verwaltungsgericht ein Verfahren über eine Beschwerde mit Beschluss aussetzen, wenn vom Verwaltungsgericht in einer erheblichen Anzahl von anhängigen oder in naher Zukunft zu erwartenden Verfahren eine Rechtsfrage zu lösen ist, die bereits Gegenstand eines beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens ist.
Nach der bis zur Einführung der Verwaltungsgerichte geltenden Rechtslage war es zulässig, Berufungen auch mündlich einzubringen, sofern darüber von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen worden war (VwGH vom 5. Mai 2004,
Der ORF muss laut Oberstem Gerichtshof (OGH) Mitarbeitern in einem aufrechten Dienstverhältnis auch jene Vordienstzeiten anrechnen, die vor dem 19. Lebensjahr liegen.