Menschenrechte auf dem Prüfstand

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Mit dem geltenden Völker- und Europarecht lässt sich die aktuelle Flüchtlingskrise nicht bewältigen. Österreichs Obergrenze für Flüchtlinge könnte am Beginn eines Umbruchs im Menschenrechtsbereich stehen.

Zu diesem Ergebnis kommt Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht an der Universität Innsbruck, in seinem Beitrag in der „Presse“.

Demgegenüber vertritt Menschenrechtsexperte Manfred Nowak in seinem Beitrag im „Standard“ die Meinung, dass die österreichische Politik mit ihrer Obergrenzen-Entscheidung Völker- und Europarecht missachtet. Er stellt fest, dass Artikel 18 der Europäischen Grundrechtecharta, die Teil des Lissabonner Vertrags ist und vom Verfassungsgerichtshof ebenso direkt angewendet wird wie österreichisches Verfassungsrecht, ein Grundrecht auf Asyl enthält und verweist bei seiner Ausgestaltung ausdrücklich auf die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und deren Zusatzprotokoll 1967.


Außerdem hat schon mit dem Amsterdamer Vertrag 1999 eine schrittweise Harmonisierung des europäischen Asylrechts begonnen, sodass das österreichische Asylrecht heute durch entsprechende Richtlinien und Verordnungen der EU bestimmt wird.

Hier die Beiträge in der „Presse“ und im „Standard“ lesen..

 

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