Das Vorhaben der Bundesregierung, ein Asylschnellverfahren in Form eines „Maßnahmenbeschwerde“- Verfahrens einzuführen, stößt auf erheblich juristische Bedenken.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hält es in seiner Stellungnahme für äußerst fraglich, ob der Ausschluss wesentlicher Garantien des Asylverfahrens durch die in § 36 AsylG vorgesehenen Verordnung der Bundesregierung (iSd Art 55 Abs. 4 B- VG) zulässig ist. Ebenso sei es fraglich, ob die „Notstandklausel“ des Art. 72 AEUV eine taugliche Grundlage dafür abgebe, geltendes Unionsrecht zurückzudrängen.
Das vorgesehene Sonderverfahren steht nach der Rechtsmeinung der Verwaltungsrichter aber auch in einem Spannungsverhältnis zum Anspruch auf ein Asylverfahren nach Art. 18 der EU- Grundrechtecharta, zumal gegen jede Beschränkung des Rechtsschutzes eine nachprüfende gerichtliche Kontrolle im Sinne des Art. 47 EU- Grundrechtecharta bestehen müsse.

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Mit dem „Justizbarometer“ beurteilt die EU-Kommission nicht nur die Unabhängigkeit, sondern auch die Qualität nationaler Justizsysteme.
BRD: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bittet Wirtschaftsprüfungskonzerne um Hilfe bei Asylverfahren. Ab Mai könnten die neuen Mitarbeiter anfangen – ihr Gehalt steht laut einem Bericht schon fest.