Verwaltungsgerichtsbarkeit in Serbien: Vorbild Österreich?

Siegfried Königshofer, President of the Austrian Association of Administrative Judges; Jelena Ivanovic, President of the Administrative Court of Serbia; Dragomir Milojevic, President of the Supreme Court of Cassation;  Johannes Eigner, Ambassador of the Republic of Austria in Belgrade; Kathrin Gabriel, Acting Head of Democratization Department, OSCE Mission to Serbia

So wie bei allen Beitrittswerbern seit dem Jahr 2002 ist auch für die Republik Serbien die Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz eine „Conditio sine qua non“ für einen EU-Beitritt.

Da seitens der EU-Kommission bei den Beitrittsverhandlung dieses Jahr das Kapitel „Justiz“ eröffnet wurde, verstärkt Serbien seine Anstrengung, um europäische Rechtsschutz-Standards zu erfüllen.

Auf Einladung des serbischen Verwaltungsgerichts wurde im Rahmen einer zweitätigen Studienreise österreichischer Verwaltungsrichterinnen und Richter der serbische „Status-quo“ und die österreichische Reform der altungsgerichtsbarkeit ausführlich diskutiert.

Serbien befindet sich in einer ähnlichen Situation wie Österreich im Jahr 1990, vor Einrichtung der Unabhängigen Verwaltungssenate: Es gibt nur ein Verwaltungsgericht, welches als Rechtsschutzinstanz für alle Verwaltungssachen in ganz Serbien zuständig ist. Vorgelagert sind nur erstinstanzliche und zweitinstanzliche Behörden, die nach den Worten des Präsidenten des Kassationsgerichtshofes mit den Bürgern “ping-pong“ spielen.

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Umweltverträglichkeitsprüfung: Zuständigkeitschaos droht

fachgruppe verfahrensrechtDer Verwaltungsgerichtshof lässt mit einer Entscheidung  zur Auslegung der Zuständigkeitsbestimmung in § 40 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G) aufhorchen:  Nach dem Erkenntnis zur Zl. Ro 2015/05/0008 vom 02.08.2016 wird das Bundesverwaltungsgericht in UVP-Verfahren nur mehr dann zuständig, wenn die Entscheidung einer Behörde bekämpft wird.

Wird eine Behörde im UVP-Verfahren säumig, ist für das Säumnisbeschwerdeverfahren nicht mehr  das Bundesverwaltungsgericht, sondern ein Landesverwaltungsgericht zuständig.

Der Gerichtshof begründet diese ausschließlich auf den Wortlaut der Bestimmung („Über Beschwerden gegen Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht“) gestützte Auslegung  mit Rechtsschutzüberlegungen:  Der Verfassungsgesetzgeber verpflichte den Gesetzgeber zu einer  präzisen Regelung der Behördenzuständigkeit. Diese müsse derart klar und unmissverständlich sein, dass es keiner subtilen Auslegungstätigkeit bedürfe, um die vom Gesetzgeber gewollten Kompetenzen der Behörden zu erkennen.

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Regierungsvorlage für Verfahrensnovelle beschlossen

Die Aufhebung der Verfahrenshilfebestimmung im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (§ 40 VwGVG) als verfassungswidrig machte eine Neuregelung der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten erforderlich.

Ab Jänner 2017 soll Verfahrenshilfe grundsätzlich auch in administrativen Verwaltungsverfahren und bei Maßnahmenbeschwerden gewährt werden können. Die Bundesregierung will diese Gelegenheit nützen, um weitere Verfahrensbestimmungen zu novellieren. So sollen zur Beweisaufnahme vor den Verwaltungsgerichten – nach dem Vorbild des § 277 ZPO – zukünftig auch Videokonferenzen  möglich sein.

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Richterernennungen am BVwG: Ministerrat veröffentlicht Besetzungsvorschläge

Die Veröffentlichung des Beschlusses der Bundesregierung, welche Personen zur Ernennung als zukünftige Richterin/Richter am Bundesverwaltungsgericht vorgeschlagen werden, sorgt für Diskussionen. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt sieht in der Veröffentlichung kein Problem: In der Abwägung zwischen „schutzwürdigem Geheimhaltungsinteresse, dass ich mich für ein öffentliches Amt beworben habe, und dem öffentlichen Interesse, das publik zu machen“, sei das …

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Neuerscheinung: „Die Maßnahmenbeschwerde“ (Eisenberger, Ennöckl, Helm)

Das Buch „Die Maßnahmenbeschwerde“ von Eisenberger, Ennöckl und Helm ist nun in der 2. Auflage unter Berücksichtigung des Rechtsmittelverfahrens nach der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle erschienen.

von Albin Larcher

Als die Autoren 2006 ihr Handbuch Maßnahmenbeschwerde vorlegten, wurde dies sehr schnell zu einem Standardwerk, das nicht nur bei den damaligen Unabhängigen Verwaltungssenaten sondern auch bei den Höchstgerichten vielfach zustimmend aufgenommen wurde.

Lange Zeit war dieses Handbuch eine der wenigen umfassenden wissenschaftlichen und praxisbezogenen Abhandlungen für den Bereich der Akte unmittelbarer Befehls und Zwangsgewalt.

Die vorliegende 2. Auflage setzt nun das Konzept der ersten Auflage konsequent fort.

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Rechtsdatenbanken lernen lernen

diepresseAusgehend von einem EU-Projekt haben zwei Salzburger ein Unternehmen gegründet, das eine intelligente Datenbank mit Rechtsinformation anbietet.

In Österreich gilt ein Verbot des Spammings, des unerbetenen Verschickens von massenhaft Werbemails. Aber wo findet man das Verbot im österreichischen Recht? Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), eine vollständige, tagesaktuelle Sammlung des österreichischen Bundes- und Landesrechts (sowie von Teilen der Judikatur) hilft nicht weiter: Die Wörter Spam oder Spamming kommen darin einfach nicht vor.

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LVwG Steiermark: Zurückweisung von Asylwerbern an der Grenze für rechtswidrig erklärt

Lvwg SteiermarkBereits auf Grund der geltende fremdenrechtlichen Bestimmung (§ 41 FPG) können Fremde an der Einreise in das Bundesgebiet gehindert werden. Dabei handelt es sich um verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt, gegen die eine sog. Maßnahmenbeschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden kann.

Vom Landesverwaltungsgericht Steiermark wurde über die ersten derartigen Verfahren entschieden. Gegenstand der Verfahren war die Zurückweisung von Asylwerbern in Spielfeld und deren Zurückbringung nach Slowenien. Das Gericht kam nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu  dem Schluss, dass die Vorgangsweise der Behörde rechtswidrig war. Die Zurückweisungen wurden für rechtswidrig erklärt.

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Einigungsrichter wollen gesetzliche Regelung

justiz_logoSeit einigen Jahren sind in Wien Einigungsrichter tätig, die durch Mediation gratis Einigungen erreichen wollen. Die zehn Richter hoffen auf eine gesetzliche Regelung, die vom Justizministerium aber nicht geplant ist.

Zu den Strafrichtern, Handelsrichtern und Familienrichtern in Österreich ist in den vergangenen Jahren eine neue Gruppe dazu gekommen, die sogenannten „Einigungsrichter“. Sie versuchen mit Mitteln der Mediation Einigungen zu erreichen und hoffen auf eine gesetzliche Regelung für ihre Tätigkeit.

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Asylrichterin wird Kabinettchefin im Verteidigungsministerium

Die langjährige Asylrichterin und derzeitige Leiterin der Evidenzstelle des Bundesverwaltungsgerichts in Wien, Alexandra Schrefler-König, wird Kabinettschefin im Verteidungsministerium. Schrefler-König war als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verwaltungsgerichtshof und spätere Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Inneres seit mehr als zwei Jahrzehnten mit dem Fremden- und Asylrecht befasst und hat dazu zahlreiche Publikationen verfasst. Hier den Beitrag im „Standard“ lesen…  …

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Asylverfahren: Notverordnung in Begutachtung

Das Innenministerium hat heute den Text der Notverordnung zur Begutachtung ausgesendet. Der Verordnungstext selbst besteht nur aus zwei Bestimmungen: Der Feststellung, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind und eine Regelung über die Geltungsdauer der Verordnung. Die Verordnung stützt sich auf die novellierte Bestimmung des § 36 Asylgesetz. …

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