So wie bei allen Beitrittswerbern seit dem Jahr 2002 ist auch für die Republik Serbien die Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz eine „Conditio sine qua non“ für einen EU-Beitritt.
Da seitens der EU-Kommission bei den Beitrittsverhandlung dieses Jahr das Kapitel „Justiz“ eröffnet wurde, verstärkt Serbien seine Anstrengung, um europäische Rechtsschutz-Standards zu erfüllen.
Auf Einladung des serbischen Verwaltungsgerichts wurde im Rahmen einer zweitätigen Studienreise österreichischer Verwaltungsrichterinnen und Richter der serbische „Status-quo“ und die österreichische Reform der altungsgerichtsbarkeit ausführlich diskutiert.
Serbien befindet sich in einer ähnlichen Situation wie Österreich im Jahr 1990, vor Einrichtung der Unabhängigen Verwaltungssenate: Es gibt nur ein Verwaltungsgericht, welches als Rechtsschutzinstanz für alle Verwaltungssachen in ganz Serbien zuständig ist. Vorgelagert sind nur erstinstanzliche und zweitinstanzliche Behörden, die nach den Worten des Präsidenten des Kassationsgerichtshofes mit den Bürgern “ping-pong“ spielen.
Das österreichische Rechtsschutzsystem, mit der Abschaffung der administrativen Instanzenzüge und einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, stieß bei den serbischen Kolleginnen und Kollegen auf großes Interesse. Das zeigten sich an den ausführlichen und sehr ins Detail gehenden Fragen in den Diskussionen.
Unterstützt wurde die Veranstaltung von der Europäischen Vereinigung der Verwaltungsrichter, vom Österreichischen Botschafter in Belgrad und dem Büro der OECD, welches dankenswerterweise auch für eine Simultanübersetzung gesorgt hatte.
Als nächster Schritt wird die Vorlage eines Verfassungsgesetzes zur Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichts sein und die Ausarbeitung eines neuen Verfahrenskodex erwartet. Für diese Arbeiten wurde von der Präsidentin des serbischen Verwaltungsgerichts bereits um die Unterstützung durch österreichische Kolleginnen und Kollegen ersucht.