Bereits auf Grund der geltende fremdenrechtlichen Bestimmung (§ 41 FPG) können Fremde an der Einreise in das Bundesgebiet gehindert werden. Dabei handelt es sich um verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt, gegen die eine sog. Maßnahmenbeschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden kann.
Vom Landesverwaltungsgericht Steiermark wurde über die ersten derartigen Verfahren entschieden. Gegenstand der Verfahren war die Zurückweisung von Asylwerbern in Spielfeld und deren Zurückbringung nach Slowenien. Das Gericht kam nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu dem Schluss, dass die Vorgangsweise der Behörde rechtswidrig war. Die Zurückweisungen wurden für rechtswidrig erklärt.