Zu den Strafrichtern, Handelsrichtern und Familienrichtern in Österreich ist in den vergangenen Jahren eine neue Gruppe dazu gekommen, die sogenannten „Einigungsrichter“. Sie versuchen mit Mitteln der Mediation Einigungen zu erreichen und hoffen auf eine gesetzliche Regelung für ihre Tätigkeit.
In Deutschland gibt es sogenannte Güterichter schon länger und per Gesetz. In Österreich arbeiten die Einigungsrichter ähnlich, aber quasi als Privatinitiative nur mit Deckung der Richtervereinigung. Eine Institutionalisierung ist derzeit vom Justizministerium nicht geplant.
Wenn Richter die Chance auf Einigung sehen, können sie Fälle mit Einverständnis der Betroffenen an Einigungsrichter weiter geben. Insgesamt vier Stunden Zeit nimmt sich der mediationsgeschulte Einigungsrichter. Oft gelingt die Einigung. Ohne Einigung geht der Fall zurück zum Verhandlungsrichter. Dabei gilt für die Richter absolute Verschwiegenheitspflicht. Der Einigungsrichter gibt dem Streitrichter keinerlei Inhalte weiter, womit die Streitparteien völlig offen reden können. Die Einigungsgespräche können auch mit einem Mediator fortgesetzt werden.
Die Gruppe der engagierten Einigungsrichter will trotzdem weitermachen und wachsen. Sie wollen Seminare für weitere potentielle Einigungsrichter anbieten und so das für die Bürger kostengünstige Angebot ausweiten. Der Wiener Oberlandesgerichtspräsident unterstützt die Initiative, in den anderen Bundesländern gibt es dagegen keine Einigungsrichter.