Die Veröffentlichung des Beschlusses der Bundesregierung, welche Personen zur Ernennung als zukünftige Richterin/Richter am Bundesverwaltungsgericht vorgeschlagen werden, sorgt für Diskussionen.
Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt sieht in der Veröffentlichung kein Problem: In der Abwägung zwischen „schutzwürdigem Geheimhaltungsinteresse, dass ich mich für ein öffentliches Amt beworben habe, und dem öffentlichen Interesse, das publik zu machen“, sei das Bundeskanzleramt der Ansicht, dass man dies veröffentlichen kann.