Einigungsrichter wollen gesetzliche Regelung

justiz_logoSeit einigen Jahren sind in Wien Einigungsrichter tätig, die durch Mediation gratis Einigungen erreichen wollen. Die zehn Richter hoffen auf eine gesetzliche Regelung, die vom Justizministerium aber nicht geplant ist.

Zu den Strafrichtern, Handelsrichtern und Familienrichtern in Österreich ist in den vergangenen Jahren eine neue Gruppe dazu gekommen, die sogenannten „Einigungsrichter“. Sie versuchen mit Mitteln der Mediation Einigungen zu erreichen und hoffen auf eine gesetzliche Regelung für ihre Tätigkeit.

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Asylrichterin wird Kabinettchefin im Verteidigungsministerium

Die langjährige Asylrichterin und derzeitige Leiterin der Evidenzstelle des Bundesverwaltungsgerichts in Wien, Alexandra Schrefler-König, wird Kabinettschefin im Verteidungsministerium. Schrefler-König war als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verwaltungsgerichtshof und spätere Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Inneres seit mehr als zwei Jahrzehnten mit dem Fremden- und Asylrecht befasst und hat dazu zahlreiche Publikationen verfasst. Hier den Beitrag im „Standard“ lesen…  …

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Asylverfahren: Notverordnung in Begutachtung

Das Innenministerium hat heute den Text der Notverordnung zur Begutachtung ausgesendet. Der Verordnungstext selbst besteht nur aus zwei Bestimmungen: Der Feststellung, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet sind und eine Regelung über die Geltungsdauer der Verordnung. Die Verordnung stützt sich auf die novellierte Bestimmung des § 36 Asylgesetz. …

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VwGH Judikatur / umfassender und weit zu verstehender Begriff der „Verwaltungsstrafsache“

fachgruppe verfahrensrechtIn seiner Entscheidung vom 30.06.2016 führt der VwGH ausführlich aus, dass der umfassende Begriff „Verwaltungsstrafsache“ weit zu verstehen ist und was darunter zu verstehen ist, da in diesen Angelegenheiten gem. § 50 VwGVG nicht zurückverwiesen werden kann, sondern nur in der Sache selbst zu entscheiden ist (wenn die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist).

Auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Verwaltungsstrafverfahren, unabhängig davon, ob das Strafverfahren bereits abgeschlossen ist und wem gegenüber die Entscheidung ergeht, ist eine Verwaltungsstrafsache.

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EuGH-Präsident: „Schutz der Grundrechte ist unsere wichtigste Aufgabe

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs, Koen Lenaerts, plädierte für  gemeinsame statt nationale Regelungen. Die Sicherung der Grundrechte sieht es als wichtigste Aufgabe des Gerichtshofes. Und dass in der Krise der Nationalismus erstarkt sei und viele Menschen die EU als unzulässige „Einmischung“ ablehnten, sieht er als Problem. Union und EuGH seien  nicht der Gegner der Bürger, …

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Amtssachverständige im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

fachgruppe verfahrensrechtDer VwGH fasst die wesentlichen Regeln zur Einbeziehung von Amtssachverständigen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in seinem Beschluss vom 20.06.2016 zusammen.

Das Verwaltungsgericht hat in seinem Verfahren gemäß § 17 VwGVG iVm §§ 52 und 53 AVG primär die ihm zur Verfügung stehenden Amtssachverständigen heranzuziehen, kann aber nach den Umständen auch nichtamtliche Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten betrauen.

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Verfahren vor den Verwaltungsgerichten – und wer trägt die Kosten?

Justitia - Goettin der GerechtigkeitIn wessen Namen werden die Verwaltungsgerichte tätig und wer ist eigentlich der (zahlungspflichtige) Rechtsträger?  Dieser Frage geht ein Beitrag in der Zeitschrift „Kommunal.at“ im Zusammenhang mit der in Kürze in Kraft tretenden Verfahrenshilfebestimmung nach.

Bereits bei den  Unabhängigen Verwaltungssenaten ortet der Autor eine uneinheitliche und teils divergierende Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zur Kostentragung, für die Auslegung der Bestimmung des § 26 Abs. 4 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes („ Der Aufwand ist von jenem Rechtsträger zu tragen, in dessen Namen das Verwaltungsgericht in der Angelegenheit handelt.“) fehle es überhaupt an höchstgerichtlicher Judikatur.

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Innenministerium: Verwaltungsstrafen für kleinere Delikte

Für Oktober ist seitens des Innenministerium ein ganzes Rechtspaket angekündigt, es sind Änderungen im Fremdenpolizeigesetz, im Sicherheitspolizeigesetz und im Strafrecht vorgesehen. Für kleineren Delikte, wie etwa Ladendiebstahl soll es in Zukunft nur mehr eine Verwaltungsstrafe geben. Hier den Beitrag im „Standard“ lesen…

Die Grenzen der Freiheit der Religionsausübung

GesichtsschleierSeit dem Jahr 2013 sind die deutschen Verwaltungsgerichte immer wieder mit Verfahren befasst, in denen – insbesondere im Schulbereich – die Frage zu lösen ist, in welchem Verhältnis die Freiheit der Religionsausübung zu den sonstigen Grundfreiheiten steht.

Hier ein kurzer Überblick über die bisherige Rechtsprechung:

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VwGH Judikatur/Verfahrensrecht: Überlastung eines Verwaltungsgerichtes rechtfertigt keine Zurückverweisung

Verwaltungsgerichte sollen selbst ermitteln
Verwaltungsgerichte sollen selbst ermitteln

In seiner Entscheidung Ra 2016/03/0027 vom 22.06.2016 bekräftigt der Verwaltungsgerichtshof seine Auffassung, dass  nach den Verfahrensvorschriften grundsätzlich eine meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte vorgesehen ist.

Darum ist die in § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG vorgesehene Möglichkeit der Kassation eines verwaltungsbehördlichen Bescheides streng beschränkt. Von der Möglichkeit der Zurückverweisung kann nur bei krassen bzw. besonders gravierenden Ermittlungslücken Gebrauch gemacht werden.

Zu der im Anlassfall vom Verwaltungsgericht geltend gemachten fehlenden Interessensabwägung durch die Behörde in angefochtenen Bescheid und Überlastung eines richterlichen Organs weist der Gerichtshof auf seine Rechtsprechung hin, wonach die Behörden – nunmehr auch Verwaltungsgerichte – dafür Sorge zu tragen haben, dass durch organisatorische Vorkehrungen eine rasche Entscheidung einer Rechtssache möglich ist. Überlastung kann somit eine Zurückverweisung iSd § 28 Abs 3 VwGG grundsätzlich nicht begründen.

 

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