Der neue Erwachsenenschutz ist seit 1. Juli 2018 in Kraft. Damit wird die Sachwalterschaft abgelöst. Künftig ist jeweils zu klären und festzulegen, in welchem Umfang für eine Person eine Erwachsenenvertretung notwendig ist, damit die betroffene Person so weitgehend wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Damit sind Neuerungen auch im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren verbunden: Hier ein Überblick:
Viersäulenmodell
Statt dem bisherigen „Sachwalterrecht“ wird nun von Erwachsenenschutzrecht gesprochen, das von einem Dreisäulenmodell (Vorsorgevollmacht, Angehörigenvollmacht, Sachwalterschaft) zu einem Viersäulenmodell ausgebaut wird:
- Vorsorgevollmacht
- Gewählte Erwachsenenvertretung (neu)
- Gesetzliche Erwachsenenvertretung (als Erweiterung der bisherigen Angehörigenvertretung)
- Gerichtliche Erwachsenenvertretung (anstelle der Sachwalterschaft)
Alle Vertretungsarten werden im Österreichischen Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen, wobei die Eintragung der Vertretungsarten 1. bis 3. konstitutiv ist und daher notwendig ist, um wirksam zu sein.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung nur mehr befristet

Im Urteil vom 25.07.2018 führte der EuGH aufgrund des irischen Vorabentscheidungsverfahrens aus, wie die Unabhängigkeit der Justiz und der Richter zu prüfen ist, um beurteilen zu können, ob die betroffene Person einer echten Gefahr für ein fairen Verfahren wegen der Mängel des polnischen Justizsystems konkret ausgesetzt ist und daher der Europäische Haftbefehl nicht zu vollstrecken ist.
Für das LVwG Burgenland wird eine neue Präsidentin/ein neuer Präsident gesucht. Im Landesamtsblatt wurde die Stelle ausgeschrieben, berichtet der „Kurier“. Bis 6. August läuft die Bewerbungsfrist. Der bisherige Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Manfred Grauszer, der auch schon viele Jahre Vorsitzender des UVS Burgenland war, geht kommendes Jahr in Pension.
Anfragen von Journalisten an Behörden dürfen nichts kosten, hat das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel nun klargestellt.
Nach einem Ministerialentwurf eines Bundesverfassungsgesetzes (57/ME)
In einem von EJTN (Netzwerk zur justiziellen Aus- und Fortbildung) in Bukarest veranstalteten Seminar, gingen die Teilnehmer der Frage nach, worin die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Verwaltungsverfahrensregime in den Mitgliedstaaten bestehen. 
Der Streit zwischen den Obersten Richtern und der Regierung in Polen über die umstrittene Justizreform spitzt sich zu: Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Małgorzata Gersdorf, verweigert sich gemeinsam mit weiteren Richtern dem von der Regierungsmehrheit beschlossenen Zwangsruhestand für Richter.