Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat eine österreichische Regelung gegen Sozialdumping gekippt.
Eine in Österreich vom Auftraggeber zu zahlende Sicherheit für ausländische Dienstleister verstößt nach einem heute veröffentlichten Urteil (C-33/17) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht.
Im konkreten Rechtsstreit hat das slowenische Unternehmen Cepelnik Bauarbeiten an einem Einfamilienhaus in Kärnten erbracht. Wert: 12.200 Euro. Die Firma verlangte vom österreichischen Auftraggeber noch den ausstehenden Restwerklohn in Höhe von 5.200 Euro.
Der Auftraggeber machte geltend, den ausstehenden Lohn bereits bezahlt zu haben. Er habe besagte 5.200 Euro mit schuldbefreiender Wirkung als Sicherheitsleistung an die österreichischen Behörden abführen müssen.
Summe als Sicherheit hinterlegt
Der Grund: Dem slowenischen Bauunternehmen könnte in Österreich eine Geldstrafe wegen mutmaßlicher Nichtanmeldung entsandter Arbeitnehmer und fehlender Bereithaltung der Lohnunterlagen in deutscher Sprache drohen. Eine Untersuchung gegen die Firma läuft.
Bürgerinitiativen haben künftig auch in vereinfachten UVP-Verfahren Parteistellung und Beschwerdebefugnis; entgegenstehende innerstaatliche Normen haben aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts unangewendet zu bleiben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in einem aktuellen Erkenntnis entschieden (VwGH vom 27. 9. 2018, Ro 2015/06/0008).
Im Rahmen des Neubaus des Bahnhofes Hamburg-Altona hatte die Stadt Hamburg ein Grundstück an einen Investor verkauft. Den Kaufvertrag hatte die Stadt zwar auf ihrem Transparenzportal veröffentlicht, jedoch nur in einer stark geschwärzten Version.
Drei deutsche Familien haben zusammen mit der Umweltorganisation „Greenpeace“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht, um die deutsche Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2020 zu zwingen.
Der Nationalrat hat letzte Woche die umstrittene Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verabschiedet, die eine Verfahrensbeschleunigung bringen soll. Kritiker monieren, es würden Rechte von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) einschränkt. Dass es hier in letzter Minute noch zu einer leichten Entschärfung kam, konnte die Kritik der Opposition nicht dämpfen.
Mit der sogenannten „Digitalsteuer“ sollten große IT-Unternehmen wie Google, Facebook, Airbnb oder Uber in Europa künftig effektiver besteuert werden. In vielen EU-Ländern zahlen die genannten Konzerne keine oder so gut wie keine Abgaben auf ihre Gewinne.
Ob ein Räuber in den Knast muss, hängt nicht nur von seiner Tat ab. Sondern auch davon, ob er etwa vor einem Nürnberger Richter steht – oder vor einem aus Bremen. Wurde der Täter in Nürnberg erwischt, bekommt er in 60 Prozent der Fälle eine Haftstrafe ohne Bewährung. In Bremen hingegen nur in 40 Prozent der Fälle. Vorstrafen und Schwere des Delikts sind bei dem Vergleich berücksichtigt.