
Die 2019 nötigen Gesetzesnovellen gehen in sehr unterschiedliche Richtungen. Die Verunsicherung unter Österreichs Landesumweltanwaltschaften ist groß.
Grund dafür ist die Ende 2018 im Nationalrat beschlossene Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP). Der Bund setzt damit die schon 2005 ratifizierte, aber jahrelang verzögerte Aarhus-Kovention um, die der Öffentlichkeit und damit auch NGOs mehr Beteiligung in Umweltverfahren zusichert.
Weil Naturschutz in Österreich Ländersache ist, bedarf es zur Umsetzung der Novellierung aller neun Natur- und Landschaftsschutzgesetze. „Die soll 2019 erfolgen, aber wir wissen nicht genau, wann, und sind auch inhaltlich nicht eingebunden“, sagt Tirols Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer.
Im September 2017 hob der Verfassungsgerichtshof das Bettelverbot in der Innenstadt von Bludenz auf, da das zeitlich unbeschränkte und örtlich nicht differenzierte Verbot von der Stadtvertretung nicht ausreichend begründet war (
Weniger Geld für Familien und Asylberechtigte: Diese Kernpunkte bei der Reform der Mindestsicherung stoßen bei Experten und sozialen Organisationen auf wenig Verständnis.
In der vieldiskutierten Causa rund um die Nachbesetzung des Präsidentenpostens am Landesverwaltungsgericht gibt es eine überraschende Wendung: Die Büroleiterin des Landeshauptmannes zieht ihre Bewerbung zurück.
Ab Jänner: Elektronische Beweismittel
von Siegfried Königshofer