Anlass des Urteils des Europäischen Gerichtshof waren Verkehrskontrollen in Italien. Es ging um die Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über die Verwendung von Kontrollgeräten (Fahrtenschreiber) im Straßenverkehr.
Nach dieser Verordnung sind LKW-Fahrer verpflichtet, für jeden der vergangenen 28 Tage die Schaublätter ihres Fahrtenschreibers vorzulegen. Zwei kontrollierte Personen konnten allerdings für einige Tage keine Blätter vorweisen. Die Behörden verhängten daraufhin für jeden einzelnen Tag eine eigene Strafe.