Anlass des Urteils des Europäischen Gerichtshof waren Verkehrskontrollen in Italien. Es ging um die Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über die Verwendung von Kontrollgeräten (Fahrtenschreiber) im Straßenverkehr.
Nach dieser Verordnung sind LKW-Fahrer verpflichtet, für jeden der vergangenen 28 Tage die Schaublätter ihres Fahrtenschreibers vorzulegen. Zwei kontrollierte Personen konnten allerdings für einige Tage keine Blätter vorweisen. Die Behörden verhängten daraufhin für jeden einzelnen Tag eine eigene Strafe.
In einem Schadensersatzverfahren betreffend abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge hat sich ein Richter des Landgerichtes Erfurt an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewandt. In einem Vorabentscheidungsverfahren verlangt er u.a. nach Klärung, ob „es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 S. 3 EUV sowie Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ handelt.
Aus Anlass einer Revision, welche sich gegen die in einem Verfahren nach dem Glücksspielgesetz vom Landesverwaltungsgericht Steiermark verhängten Geldstrafen richtet, entstanden beim Verwaltungsgerichtshof Bedenken, ob die im konkreten Fall zur Anwendung kommenden Strafbestimmungen des Glücksspielgesetzes dem Unionsrecht entsprechen.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat zur Frage, ob es EU-Recht widersprach, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern an das dortige Preisniveau anzupassen, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gestellt.