Dieselgate: EuGH bestätigt Unzulässigkeit der „Abschaltvorrichtungen“

Die Rechtfertigung der Hersteller, die Abschalteinrichtung verhindere den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors, wird verworfen.

Zulassungsbehörde kann Betriebsuntersagung oder -beschränkung aussprechen

In Österreich hatte das Oberlandesgericht Wien bereits im November 2019 festgestellt, auf Grund der in Dieselfahrzeugen eingebauten Abschalteinrichtungen bestehe latent die Gefahr, dass die Zulassungsbehörde eine Betriebsuntersagung oder -beschränkung verhänge, weil das Fahrzeug aufgrund der Abschalteinrichtung gegen die EU-Verordnung 715/2007/EG verstoße und so nicht dem genehmigten Typ entspricht. Und weiter: „Dass das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) dieses Thermofenster mit der Freigabe der Software nicht als unzulässige Abschalteinrichtung (…) eingestuft hat“, sei nebensächlich, denn ob eine Abschalteinrichtung unzulässig sei oder nicht, stelle eine Rechtsfrage dar, die von Gerichten zu prüfen ist. (Siehe dazu: „Dieselgate“ oder die Erosion in das Vertrauen staatlicher Einrichtungen)

In seinem Urteil in der Rechtssache C-693/18 vom 17. Dezember 2020 teilt der Europäische Gerichtshof die Rechtsauffassung des OLG Wien. Eine Software, welche die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nur unter Bedingungen gewährleistet, die den für die Zulassungsverfahren geltenden Bedingungen entsprechen, ist nach diesem Urteil als „Konstruktionsteil“ im Sinne der Verordnung Nr. 715/2007 unzulässig.

Dies gilt selbst dann, wenn die Verbesserung der Leistung des Emissionskontrollsystems punktuell auch unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs beobachtet werden kann. Die Tatsache, dass die normalen Nutzungsbedingungen der Fahrzeuge ausnahmsweise den für die Zulassungsverfahren geltenden Fahrbedingungen entsprechen und punktuell die Leistung der fraglichen Einrichtung verbessern können, wirkt sich auf diese Auslegung nicht aus, denn unter den normalen Nutzungsbedingungen der Fahrzeuge wird das Ziel, die NOx-Emissionen zu verringern, für gewöhnlich nicht erreicht.

Hier geht’s zur Presseaussendung des EuGH …

Siehe dazu auch: Abgasskandal-Österreichs Behörde schaut bei Motor-Manipulationen weg

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