Vorabentscheidungsverfahren zur Frage der Anwendbarkeit der EU- Grundrechtscharta

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Verfahren zum Aufenthaltsrecht beschlossen, eine Reihe von Fragen zur Anwendbarkeit der EU-Grundrechtscharta dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Dem deutschen Gericht erscheint es bei Auslegung des Art 51 der Charta („Durchführung des Recht der Union“) unklar, ob die Anwendung der Charta immer schon dann eröffnet ist, wenn der Streitgegenstand von einem nationalen Gesetz abhängt, durch das auch, aber nicht nur, eine Umsetzung von Richtlinien darstellt.

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Vorabentscheidung: Überlassung ungarischer Arbeitskräfte nach Österreich

Aussetzung des Beschwerdeverfahrens bis zur Erlassung einer Vorabentscheidung durch den EuGH, mit der die Fragen geklärt werden sollen, ob 1.) eine nationale Regelung, die für die Entsendung von Arbeitnehmern eines Mitgliedstaates eine Beschäftigungsbewilligung erfordert, mit Art. 49 u. Art. 50 EGV vereinbar bzw. 2.) Art. 24 der Beitrittsakte EU-Ungarn so zu verstehen ist, dass eine …

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