Das O
bergericht Prag hatte beim Europäischen Gerichtshof angefragt, ob die UVS „Gerichte“ iS des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen sind (siehe dazu: Tschechisches Gericht bezweifelt den „Gerichtscharakter“ der Unabhängigen Verwaltungssenate).
Generalanwalt: „Unter einem ‚auch in Strafsachen zuständigen Gericht‘ ist ein Gericht zu verstehen, vor dem die betreffende Person bei der Verhandlung der Sache die durch Art. 6 Abs. 1, 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte genießt.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Verfahren zum Aufenthaltsrecht beschlossen, eine Reihe von Fragen zur Anwendbarkeit der EU-Grundrechtscharta dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen.
Beschluss des EuGH (Rechtssache C 334/09 vom 02.12.2010) zur Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein ( in der durch die Richtlinie 2006/103/EG des Rates vom 20. November 2006 geänderten Fassung)