Die Übertragung wesentlicher Teile des neuen Revisionsverfahrens auf die Verwaltungsgerichte erster Instanz wird in beiden Stellungnahmen kritisiert.
Die UVS- Vereinigung weist darauf hin, dass es sich bei dem Systemwechsel von der Bescheidbeschwerde zur Revision um einen der zentralen Punkte bei der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich handelt. Die rechtliche Sicherheit darüber, wie die neuen Revisionsbestimmungen zu handhaben sind, kann nur durch die Herausbildung einer einheitlichen Rechtsprechung durch den Verwaltungsgerichtshof erreicht werden. Es wird befürchtet, dass es auf Grund der Tatsache, dass die Verwaltungsgerichte in keinem einheitlichen Justizsystem mit zentraler Richteraus- und Fortbildung eingebettet sind, zu einem „Wildwuchs“ von Entscheidungen kommen kann.

Am 25. September 2012 fand in den Repräsentationsräumen der JKU das österreichweit erste Symposium zur größten Verfassungsreform der vergangenen Jahrzehnte statt: der im Mai dieses Jahres verabschiedeten Novelle über die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz ab 1. Jänner 2014.