Bock: Unabhängigkeit der LVG im Organisationsrecht absichern

Tirol: SPÖ begrüßt Einrichtung des Tiroler Landesverwaltungsgerichtes

Für SP-Klubobmann Hans-Peter Bock stehen nicht Bürokratieabbau und Verfahrensverkürzung im Vordergrund, sondern die mit dem Tiroler Landesverwaltungsgericht einher gehende Verbesserung des Rechtsschutzes für den Einzelnen. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass sie ein unabhängiges Gericht anrufen können, wenn sie mit einer Behördenentscheidung nicht einverstanden sind.

Die Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Bock betont daher die Wichtigkeit des Tiroler LVG Organisationsgesetzes, das derzeit in Ausarbeitung ist, um die angestrebten Zielsetzungen in Bezug auf den Ausbau des Rechtsschutzsystems zu erreichen.

Gerichte bzw. Richter sind im Gegensatz zur weisungsgebundenen Verwaltung bei der Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig. Diese Unabhängigkeit gilt es im Organisationsrecht entsprechend abzusichern, damit seitens des Landes – auch nicht mittelbar – Einfluss auf Entscheidungen genommen werden kann.

Für Bock sind daher die folgenden Punkte wichtig:

  • Verankerung des Tiroler Landesverwaltungsgerichts in der Tiroler Landesordnung 1989. Es soll fixiert werden, dass der Präsident die Diensthoheit über die Bediensteten beim Landesverwaltungsgerichtshof ausübt (analog Art. 134 Abs. 8 B-VG für den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes).
  • Bestellung der LVG Richter durch Kollegialbeschluss in der Landesregierung aufgrund eines Dreier-Vorschlags des LVG.
  • Rechtsanspruch des LVG auf eine ausreichende Mittelausstattung in Hinblick auf Personal, Räumlichkeiten und Sachmittel.
  • Anhörungs- und Stellungnahmerecht des UVS bei der erstmaligen Bestellung der LVG Richter.

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