Neue Verwaltungsgerichte: Amtsexperten dürften bleiben

Gerichtssachverständige fordern von der Politik, künftig besser sie einzusetzen.

Ab 2014 sollen in Österreich die neuen Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen. Wer sich dann gegen einen Bescheid beschwert, wird direkt zu einem Richter gelangen und muss nicht zuvor den Weg durch die Verwaltungsebenen beschreiten. Das bringt mehr Rechtsstaatlichkeit. Doch die Frage, wer bei den Gerichten als Sachverständiger auftreten soll, sorgt für Diskussionen.

Bisher waren im Verwaltungsverfahren primär Amtssachverständige heranzuziehen. Das sind Experten, die bei einer Behörde arbeiten. Falls diese aber auch bei den neuen Verwaltungsgerichten auftreten, wäre dies rechtsstaatlich problematisch, meint Alexander Schmidt, Richter und Rechtskonsulent des Hauptverbands der gerichtlichen Sachverständigen. Gehe ein Bürger gegen Behörden vor Gericht, müsse ein unabhängiger gerichtlicher Sachverständiger am Werk sein – und nicht einer, der im Sold einer Behörde stehe.

Aus Regierungskreisen heißt es aber, dass auch bei den neuen Gerichten Amtssachverständige eingesetzt werden. Aber immer nur Leute, die im Verwaltungsverfahren zuvor nicht eingebunden waren; daher seien sie auch nicht befangen. Die in den Ämtern ohnedies vorhandenen Experten einfach nicht mehr einzusetzen wäre widersinnig, so die Argumentation.

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