Tirol: SPÖ begrüßt Einrichtung des Tiroler Landesverwaltungsgerichtes
Für SP-Klubobmann Hans-Peter Bock stehen nicht Bürokratieabbau und Verfahrensverkürzung im Vordergrund, sondern die mit dem Tiroler Landesverwaltungsgericht einher gehende Verbesserung des Rechtsschutzes für den Einzelnen. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass sie ein unabhängiges Gericht anrufen können, wenn sie mit einer Behördenentscheidung nicht einverstanden sind.
Die Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Bock betont daher die Wichtigkeit des Tiroler LVG Organisationsgesetzes, das derzeit in Ausarbeitung ist, um die angestrebten Zielsetzungen in Bezug auf den Ausbau des Rechtsschutzsystems zu erreichen.