In Umsetzung der Entschließung des Nationalrates vom 15. Mai 2012 zur Herstellung eines einheitlichen Richterbildes und einer Einheitlichkeit des Organisations- und Dienstrechtes der Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder plant das Bundeskanzleramt Fortbildungsveranstaltungen für Verwaltungsrichter.
Es ist daran gedacht, an der Verwaltungsakademie des Bundes Fachtagungen zu relevanten Themen wie Richterbild, Unabhängigkeit, Gerichtsorganisation etc. abzuhalten. Aus dieser Serie von Fachtagungen soll ein „Curriculum“ für die Weiterbildung von VerwaltungsrichterInnen des Bundes und der Länder entwickelt werden. Diese Maßnahme wurde von Vertretern der Bundesregierung im Verfassungsausschuss am 4. Juni 2013 angekündigt.
Die Tiroler Landesregierung hat mit Wirkung zum 01.01.2014 nunmehr neben der Bestellung des Vorsitzenden und des Stellvertreters des UVS Tirol als Präsident und Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol (LVG Tirol) sowie der Bestellung sämtlicher aktiver Mitglieder des UVS Tirol zu Richtern des LVG Tirol auch die weiteren zusätzlichen Richter bestellt.