Die Wiener Landesregierung hat nun, viereinhalb Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist, Mitglieder des UVS Wien zu Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern ernannt.
Als „Ernennungsakt“ wurden die künftigen Wiener Richterinnen und Richter mit E-Mail der Präsidentin ersucht, sich die Ernennungsdekrete in der Personalstelle abzuholen:

Nun haben alle Bundesländer den gesetzlichen Organisationsrahmen für „ihre“ Gerichte und die dienstrechtlichen Bestimmungen für „ihre“ Verwaltungsrichter beschlossen, das neue Verfahrensrecht ist kundgemacht und die Anpassung der Materiengesetze weitgehend über die Bühne.