Als Sternstunde des Parlaments bezeichnete der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich.
Ohne die konstruktive Mitwirkung der Oppositionsparteien wäre die Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht möglich gewesen, betonte Jabloner anlässlich der Präsentation der zweiten Auflage von Thanner/ Vogl, SPG-Kommentar, gestern im gelben Salon der Böhmischen Hofkanzlei.
Alle Beteiligten an diesem Projekt, das in seinem Umfang nicht unterschätzt werden dürfe, hätten großartige Arbeit geleistet. Angefangen von der Bundesregierung und den Landesregierungen, zu den Administrationen und den Verfassungsdiensten des Bundes und der Länder. Er selbst habe seit zwanzig Jahren, trotz Phasen des Zweifelns, an diesen Weg geglaubt und letztlich Recht behalten.
Die gesetzlichen Grundlagen seien nun für alle Länder erlassen, die Rechtsanpassungen weitgehend abgeschlossen und die Ergebnisse zufriedenstellend.
Anfechtung unvermeidlich
Allein die Situation in Wien gebe Anlass zur Sorge. Mit einer unabhängigen Gerichtsbarkeit sei das Prinzip der festen Geschäftsverteilung untrennbar verbunden. Eine, dem Präsidenten eingeräumte Möglichkeit, maßgeblich auf die Geschäftsverteilung Einfluss zu nehmen, sei damit unvereinbar und verfassungswidrig. Dass die Geschäftsverteilung eines Gerichte nicht maßgeblich von einem weisungsgebundenen Organ der Justizverwaltung bestimmt werden kann, sei „Prüfungsstoff“.
Ein Anfechtung dieser Bestimmung sei daher unausweichlich, jedoch äußerst ungünstig für die sensible Phase der Ausgestalltung des Gerichtes. Er habes schon seit Monaten davor gewarnt, leider vergeblich.
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