Häupl: Aufstockung der Anzahl der gewählten Mitglieder soll „so bald wie möglich“ beschlossen werden
Wien – Die Stadt Wien bessert in Sachen Landesverwaltungsgericht nach: Mitte Jänner hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile des Gesetztes als verfassungswidrig aufgehoben. „Wir werden dem Urteil ohne Wenn und Aber nachkommen und die Neufassung so bald wie möglich dem Landtag vorlegen“, erklärte der Wiener Landeshauptmann Michael Häupl (SPÖ) am Freitag im Wiener Landtag.
Durch Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht Hoffnung, dass unabhängiger als früher Vergaben geprüft werden.
Pro Jahr wird mit etwa 8.000 Fällen gerechnet.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 stellt mit der Einrichtung echter Verwaltungsgerichte in Österreich einen historischen Schritt für den Ausbau des Rechtsschutzes in Österreich dar.
Die an den Verwaltungsgerichten tätigen richterlichen Interessenvertretungen haben am 15. Jänner 2014 die Gründung eines gemeinsamen Dachverbandes beschlossen.
Im Landesverwaltungsgericht Steiermark werden 36 Richterinnen und Richtern , unterstützt von 2 juristischen MitarbeiterInnen und 41 nichtrichterlichen KollegInnen, judizieren.