Verfassungswidrig: Gericht nicht unabhängig genug

presse-logoVerfassungsgerichtshof hebt Bestimmungen über die Geschäftsverteilung am neuen Wiener Landesverwaltungsgericht auf.

Wien. Die Unabhängigkeit des neuen Wiener Landesverwaltungsgerichts ist nicht ausreichend gewährleistet. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hervor. Der VfGH hebt damit Regelungen über die Geschäftsverteilung am neuen Gericht auf und gibt den Anträgen der Wiener Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP teilweise statt. Die Aufhebung tritt mit Ende dieses Jahres in Kraft.

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