Gesetz zu Landes-Verwaltungsgerichtshof teilweise aufgehoben

Verfassungsgerichtshof gab Wiener Opposition teilweise recht Der Standard 13. Jänner 2014 Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt einen Teil des Wiener Gesetzes zum Landesverwaltungsgericht auf. Eine Bestimmung zur Geschäftsverteilung ist verfassungswidrig. Das Gesetz haben die Wiener Oppositionsparteien ÖVP und FPÖ vor den VfGH gebracht. Den Beitrag aud der Standard.at lesen …

Verwaltungsgericht Wien: Geschäftsverteilungsausschuss als verfassungswidrig aufgehoben

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.12.2013, G 46/2013-21, ausgesprochen, dass die Bestimmung des Wiener Verwaltungsgericht-Organisationsgesetzes (§ 14 Abs. 1), mit welcher eine Zusammensetzung des Geschäftsverteilungsausschusses mit zwei Amtsmitgliedern und zwei Wahlmitglieder normiert wurde, als verfassungswidrig aufgehoben wird.

Der Gerichtshof stellt dazu fest, von einem Ausschuss iSd Art 135 Abs. B-VG (neu) könne nur gesprochen werden, „wenn im Ausschuss mehr von der Vollversammlung gewählte Mitglieder als Mitglieder kraft Amtes vertreten sind, sodass eine Mehrheitsentscheidung durch die gewählten Mitglieder ohne Zustimmung der Mitglieder kraft Amtes ermöglich wird.“

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Podiumsdiskussion über die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Mit 1. Jänner 2014 nahmen elf neue Verwaltungsgerichte in Österreich die Arbeit auf. Aus diesem Anlass veranstaltet die Anwaltskanzlei Prochaska Heine Havranek Vavrovsky (PHHV) am 30. Jänner 2014 die Podiumsdiskussion „Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit“. Es diskutieren: Univ.-Prof. Gerhart Holzinger (Präsident des Verfassungsgerichtshofes), Univ.-Prof. Dieter Kolonovits (Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien) und Hermann Hansmann (Partner bei PHHV). Anmeldung …

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Thienel: Zu viele komplexe Gesetze

Thienel 345Der neue Präsident äußert sich im Ö1-Gespräch zu Proporz, der Qualität von Gesetzen und Kernaufgaben des Staates.

Einer seiner Kritikpunkte: die Qualität und die Quantität der Gesetze. Es gebe sehr viele Gesetze, die dem Trend der Zeit entsprechend sehr kompliziert seien, was Bürgern, Behörden und Unternehmen große Schwierigkeiten bereite.

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Neues Bundesverwaltungsgericht

Jeder Bürger, der Zweifel an einer Behörden-Entscheidung hat, kann dieses unabhängige Gericht anrufen. Das neue Gericht hat nun offiziell seinen Dienst gestartet. 169 Richter sind im Einsatz. Den Beitrag ansehen …

Zugänglichkeit zu allen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gefordert

Die uneinheitliche Rechtslage hinsichtlich der Veröffentlichung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist Gegenstand einer aktuellen parlamentarischen Anfrage.

Die „GRÜNEN“ kritisieren, dass in einigen Bundesländern die Entscheidungen der Gerichte nur auf eigenen Homepages veröffentlicht werden sollen, nicht aber über das RIS zugänglich gemacht werden sollen.

Die vollständige Veröffentlichung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sei jedoch sowohl im Sinne der interessierten und betroffenen Öffentlichkeit als auch im Sinne eines gesetzeskonformen Vollzugs wichtig – gerade eingedenk der großen Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und Ländern.

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Gebt den Verwaltungsgerichten ihre Chance

Die Politik muss ihre neuen Kontrollore in Ruhe arbeiten lassen, die Richter müssen beweisen, dass sie wirksamen Rechtsschutz zu bieten vermögen.

BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

presse-logoIm Rechtsschutz bleibt zu diesem Jahresbeginn kein Stein auf dem anderen: Ab sofort kann jeder, der mit der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde unzufrieden ist, direkt ein Gericht anrufen. Niemand braucht sich mehr durch Instanzenzüge in der Verwaltung zu kämpfen oder eine von mehr als 120 weisungsfreien Sonderbehörden oder Senaten anzurufen. Als zweite Instanz gibt es von Arbeitslosengeld bis Zoll, von Gewerbeschein bis Polizeistrafe nur noch ein Verwaltungsgericht. Auch wenn das je nach Ort und Gegenstand das Verwaltungsgericht eines Bundeslands oder das Bundesverwaltungs- oder das Bundesfinanzgericht sein kann: Es ist ein Totalumbau mit dem Ziel, die Verfahren einfacher zu machen, sie zu verkürzen und mehr das Recht als die Politik sprechen zu lassen.

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Gerichtsreform: Bauvorhaben zurück an den Start

Für Beschwerden in Sachen Umweltverträglichkeit ist künftig das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Die Vorteile überwiegen, meint ein Experte. Die Entscheidung über den Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien wird sich verzögern, das ist fix. Denn heuer ist nicht mehr mit einem Berufungsbescheid in Sachen Umweltverträglichkeit zu rechnen. Und den Umweltsenat, der darüber entscheiden müsste, gibt es …

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