Landesverwaltungsgericht Steiermark: Ein neues Gericht bekommt eine „Dependance“

Steiermark_Wappen.svgIm Landesverwaltungsgericht Steiermark werden 36 Richterinnen und Richtern , unterstützt von 2 juristischen MitarbeiterInnen und 41 nichtrichterlichen KollegInnen, judizieren.

Pünktlich mit 2. Jänner 2014 konnten 14 neue RichterInnen ihre neu adaptierten Büros in ehemaligen Räumlichkeiten der Landesbuchhaltung in der Burggasse 11 in der Grazer Altstadt ca 15 Meter Luftlinie vom alten Amtsgebäude in der Salzamtsgasse beziehen. Die weiter notwendigen 3 zusätzlichen Verhandlungssäle werden nach Auskunft der Architekten ebenfalls bald fertig sein und rechtzeitig für die Vielzahl der zu erwartenden mündlichen Verhandlungen zur Verfügung stehen.

Da im bisherigen Amtsgebäude mit der delikaten Adresse „Salzamtsgasse“ kein weiterer Platz mehr vorhanden war, musste neuer geschaffen werden und wurde man in nächster Nähe in der Burggasse fündig, wo Büroräumlichkeiten der Landesbuchhaltung frei waren und diese für das neue LVwG Steiermark adaptiert wurden.

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark entscheidet grundsätzlich durch Einzelrichter. Richtersenate sind in Vergabenachprüfungsverfahren bei Verfahren im Oberschwellenbereich vorgesehen, im Bereich der dienstrechtlichen Angelegenheiten der Landes- und Gemeindebeamten sowie der Landeslehrer wurden Senate mit Laienbeteiligung eingerichtet; diese bestehen jeweils aus zwei Laienrichtern und einem Berufsrichter/ einer Berufsrichterin. Auch für Verfahren im Bereich der Bodenreform wurden Senate mit Laien vorgesehen, wobei hier 5 Laien unter Vorsitz des Berufsrichters/der Berufsrichterin entscheiden sollen..

Das neu gestaltete Evidenzbüro wird ausgewählte Entscheidungen, die von allgemeinem Interesse sind, sowohl im RIS als auch auf der Homepage des LVwG Steiermark veröffentlichen.

Zur Betreung der Medien wurde eine eigene Medien- und Informationsstelle eingerichtet, die die Öffentlichkeit über die Entscheidungen des Gerichtes umfassend informieren wird.

Nähere Infos zum LVwG Steiermark …..

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