VwG Judikatur/ Vergaberecht

VwG Wien

Berechnung des Auftragswertes

Einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien zu Folge besteht bei Bauaufträgen keine Pflicht zu einer bauwerksübergreifenden Zusammenrechnung.

Bei Bauaufträgen steht der Bezug zu einem Bauwerk im Vordergrund, mag es sich beim Bauauftrag um die Herstellung eines Bauwerkes handeln oder bloß um die Reparatur eines solchen. In einer Trennung der Bauvorhaben nach den einzelnen davon betroffenen Bauwerken kann daher keine Vergaberechtswidrigkeit erblickt werden.

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Verschandelung der Stadtsilhouette: Verwaltungsgericht verlangt Abriss von Wolkenkratzern

Drei gerade erst fertiggestellte Hochhäuser in Istanbul sollen per Gerichtsbeschluss abgerissen werden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Gebäude die historische Silhouette der Altstadt verschandeln.

Istanbul – Die historische Altstadt ist ein weltweit bekanntes Fotomotiv: Gebäude wie die Hagia Sophia, die Sultan-Ahmed-Moschee und der Topkapi-Palast prägen das Bild von Istanbul. Zumindest war das bisher so. Jetzt schiebt sich bei klarer Sicht ein Onalti Dokuz (16:9) genanntes Hochaus-Trio mit in den Hintergrund.

Doch damit soll es einem Gerichtsbeschluss zufolge bald vorbei sein, die Häuser sollen weg.

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Verwaltungsgericht Wien stellt Gesetzesprüfungsantrag wegen Zuständigkeitsänderung ohne Zustimmung der Länder

 

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Die sog. „Richtlinienbeschwerde“ (§ 89 SPG) kann von jedem Betroffenen einer Amtshandlung erhoben werden, wenn dabei die Richtlinien für das Einschreiten von Polizeibeamten verletzt wurden.

Sie richtet sich zunächst an die Dienstbehörde; reagiert diese unbefriedigend oder gar nicht, konnte bis zum vorigen Jahr eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats verlangt werden.

Nach Einführung der Verwaltungsgerichte erster Instanz wäre grundsätzlich das Bundesverwaltungsgericht zuständig, weil es sich um den Sonderfall einer Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen Bundesbedienstete) handelt. Art. 131 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes sieht aber die Möglichkeit vor, solche Angelegenheiten per Gesetz in die Zuständigkeit der Landes-Verwaltungsgerichte zu übertragen (was hier durchaus zweckmäßig erscheint, entscheiden diese doch auch über Maßnahmenbeschwerden). Allerdings dürfen solche Gesetze nicht ohne Zustimmung der Länder kundgemacht werden.

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Gericht: Grazer Polizei handelte „rechtswidrig“

StandardLöschen von Filmen auf Kamera eines Demonstranten ist laut Gericht „gröblicher Eingriff“

Walter Müller

So schnell ändern sich Perspektiven: Letzte Woche wurde in Wien der deutsche Anti-Akademikerball-Demonstrant Josef S. verurteilt, weil der Richter den Aussagen eines Polizisten, der als Belastungszeuge auftrat, vertraut hatte. Konträr verlief jetzt ein Prozess im Grazer Landesverwaltungsgericht, wo es ebenso um die Folgen einer Demonstration – gegen den dortigen Grazer Akademikerball im Februar – ging.

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Ist die Zuständigkeitsübertragung der Wiener Landesabgaben auf das Bundesfinanzgericht verfassungswidrig ?

Das Bundesfinanzgericht hegt Bedenken, ob die durch das Land Wien erfolgte Übertragung des Zuständigkeitsbereiches für Abgaben verfassungsrechtlich gedeckt war.

Das Gericht stellte daher beim Verfassungsgerichtshof den Antrag, die betreffende Bestimmung (§ 5 des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien – WAOR) als verfassungswidrig aufzuheben.

Eine Übertragung der Zuständigkeit ist nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes gemäß Art. 131 Abs. 5 B-VG nur in Rechtssachen in den Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder zulässig. Die Parkometerabgabe, um die es im Beschwerdefall geht, stütze sich aber auf § 15 Abs. 3 Z 5 Finanzausgleichsgesetz, und somit auf ein Bundesgesetz.

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Keine Rechtshilfe für Verwaltungsgerichte?

Landesgericht lehnt Ansuchen um Aktenübersendung ab

Es war eigentlich ein Routinefall: Im Zuge eines Verfahrens wegen einer Übertretung der Gewerbeordnung hatte der Beschwerdeführer seine Verantwortlichkeit mit dem Hinweis bestritten, zum Tatzeitpunkt sei über das Unternehmen bereits der Konkurs eröffnet worden. Das Verwaltungsgericht Wien, bei dem dieses Verfahren anhängig war, ersuchte daher das Landesgericht Wr. Neustadt um Übersendung des Konkursaktes. Die Reaktion diese Gerichtes war indes unerwartet: Das Landesgericht lehnte das Ansuchen um Aktenübersendung ab.

In der mehrseitigen Begründung wird festgestellt, die Verwaltungsgerichte seien nicht als „ordentliche Gerichte“ in Sinne des § 1 JN zu qualifizieren, weshalb § 36 JN nicht als Grundlage für die vom Verwaltungsgerichtshof Wien (sic) angeforderte Rechtshilfe herangezogen werden könne. Da eine Rechtsvorschrift darüber, inwieweit ordentliche Gerichte den Verwaltungsgerichten Rechtshilfe zu leisten haben, fehle, könne dem Ersuchen nicht entsprochen werden.

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Verwaltungsgericht Wien: Neugewählter Geschäftsverteilungsausschuss durch Landesgesetz aufgelöst

wien-wappenDas Verwaltungsgericht Wien kommt nicht zur Ruhe.

Erst vor wenigen Wochen hatte der Wiener Landtag eine Novelle zum Organisationsgesetz des VwG-Wien verabschiedet, um das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof vom 10.12.2013, G 46/2013-21, umzusetzen. Der Gerichtshof hatte die Vorgangsweise des Landes Wien, bei der Erlassung der Geschäftsverteilung den politisch bestellen Amtsmitgliedern (Präsident/Vizepräsident) ein deutliches Übergewicht zuzubilligen, als verfassungswidrig erachtet.

Nachdem nun entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes ein drittes Wahlmitglied in den Ausschuss gewählt wurde, greift das Land Wien durch eine weitere Gesetzesnovelle neuerlich tief in die innere Verwaltung des VGW ein.

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EU-Kommission forciert richterliche Aus- und Weiterbildung im Unionsrecht

dg JustizDie richterliche Aus- und Weiterbildung in Europa stand im Mittelpunkt einer am 26. und 27.Juni 2014 in Brüssel organisierten Tagung der DG Justiz.

Vertreten waren nicht nur die nationalen Richterakademien und Schulungseinrichtungen, sondern auch verschiedene Europäischer Netzwerke, die in diesem Bereich tätig sind. Für die Europäische Vereinigung der Verwaltungsrichter (VEV) nahm Präsidentin Edith Zeller an der Veranstaltung teil.

Die Generaldirektorin der DG Justiz, Mme Le Bail, wies in ihrer Rede mehrmals darauf hin, dass die Justiz und deren Funktionen in den nächsten 5 Jahren im Fokus der Europäischen Kommission stehen werde, da die nationale Justiz zur Durchsetzung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung sei. Aus diesem Grund werde den Kenntnisse des Unionsrechts und der umfassende Aus- und ebenso Weiterbildung der Richter im Unionsrechts größte Relevanz zugemessen. Die Kommission habe auch erkannt, dass für diese Fortbildung die Richterinnen und Richter ausreichend Zeit benötigen und die Aus- und Weiterbildung berufsorientiert erfolgen muss.

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Buchbesprechung: Schmied/Schweiger – Das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erster Instanz

Mit diesem Werk liegt die erste kompakte, monografische Darstellung des Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten erster Instanz vor.

von Norbert Wilfert

Im ersten Teil beleuchten die Autoren, beide Richter des Verwaltungsgerichtes Wien,  die historische Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz in Österreich sowie die organisationsrechtlichen Grundlagen der mit 1.1.2014 eingerichteten Verwaltungsgerichte in Bund und Ländern. Dabei wird die Einrichtung der Unabhängigen Verwaltungssenate und deren schrittweiser Ausbau zu vollen Verwaltungsgerichten anschaulich dargestellt.

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