
Das Land Wien hat als einziges Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, für die Führung von Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Rechtspfleger einzusetzen.
Gemäß § 26 Z. 6 des Wiener Organisationsgesetzes (VGWG) obliegt den Landesrechtspflegerinnen und -rechtspflegern u.a. die eigenständige Führung und Erledigung von Beschwerden in Verwaltungsstrafverfahren, in denen die Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis höchstens 1.500 Euro bedroht ist.
Diese Bestimmung wurde nun vom Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Nach Auffassung des Gerichtes eignen sich die übertragenen Verfahren nicht für Rechtspfleger, darüber hinaus sei auch deren Ausbildung ungenügend.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012 in der geltenden Fassung, werden Dienstposten für sonstige Mitglieder des Verwaltungsgerichtes Wien (Landesverwaltungsrichterinnen und -richter) ausgeschrieben.
Das Amt der Steirischen Landesregierung hat die Stelle des Vizepräsident/der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Steiermark zur Besetzung ausgeschrieben.
Vor acht Monaten hat das LVwG seine Tätigkeit aufgenommen. Die NÖN sprach mit Gerichtspräsident Patrick Segalla und seinem Vize Markus Grubner.
Drei gerade erst fertiggestellte Hochhäuser in Istanbul sollen per Gerichtsbeschluss abgerissen werden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Gebäude die historische Silhouette der Altstadt verschandeln.