Verwaltungsgericht Wien: Anfechtung der Rechtspflegerzuständigkeit in Verwaltungsstrafverfahren

VwG Wien
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Das Land Wien hat als einziges Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, für die Führung von Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Rechtspfleger einzusetzen.

Gemäß § 26 Z. 6 des Wiener Organisationsgesetzes (VGWG) obliegt den Landesrechtspflegerinnen und -rechtspflegern u.a. die eigenständige Führung und Erledigung von Beschwerden in Verwaltungsstrafverfahren, in denen die Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis höchstens 1.500 Euro bedroht ist.

Diese Bestimmung wurde nun vom Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Nach Auffassung des Gerichtes eignen sich die übertragenen Verfahren nicht für Rechtspfleger, darüber hinaus sei auch deren Ausbildung ungenügend.

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Verfahrensrecht-Symposium an der Wirtschaftsuniversität Wien

Das Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien hält auch heuer wieder ein Symposium zu verfahrensrechtlichen Themen ab. Die Veranstaltung unter dem Titel: „Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Steuersachen“ wird heuer am 14./15. November 2014 stattfinden. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, das genaue Programm gibt’s hier…

VwG Wien: Ausschreibung von Richterdienstposten

Wappen Wien richtigGemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012 in der geltenden Fassung, werden Dienstposten für sonstige Mitglieder des Verwaltungsgerichtes Wien (Landesverwaltungsrichterinnen und -richter) ausgeschrieben.

Das detaillierte Anforderungsprofil der Richterinnen und -richter  ist im Internet zu finden und  kann telefonisch (4000 – 76233) und postalisch angefordert werden.

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Verwaltungsgericht Steiermark (2): Erste Richternennungen durch Selbstergänzung

Beim Verwaltungsgericht Steiermark erfolgte mit Wirksamkeit 1.8.2014 erstmals die Besetzung offener Richterplanposten im Rahmen der richterlichen Selbstergänzung, wie sie in Art. 134 Abs. 2 B-VG vorgesehen ist. Die Landesregierung folgte bei der Ernennung dem Vorschlag des Personalausschusses vollinhaltlich und bestellte die beiden erstgereihten KandidatInnen zu RichterInnen.

Verwaltungsgericht Steiermark sucht neue Vizepräsidentin/Vizepräsidenten

Steiermark_Wappen.svgDas Amt der Steirischen Landesregierung hat die Stelle des Vizepräsident/der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Steiermark zur Besetzung ausgeschrieben.

Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 03.10.2014.

Nach der geltenden Rechtslage ist noch unklar, ob bei BewerberInnen, die noch nicht RichterInnen sind, der Personalausschuss des Gerichtes in das Auswahlverfahren einzubeziehen ist.

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Salzburg: Neuer Vizepräsident des Landesverwaltungsgericht

Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler gelobte Adalbert Lindner an: Vielfältige Erfahrung als Richter und aus der Landesverwaltung Dr. Adalbert Lindner wurde  mit 1. Jänner 2009 zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg ernannt. Seit 1. Jänner 2014 ist Dr. Lindner als Richter am Landesverwaltungsgericht Salzburg. Den Artikel auf salzburg.at lesen …

LVwG NÖ: „Wir sind angekommen“

200px-Logo_NÖN.svgVor acht Monaten hat das LVwG seine Tätigkeit aufgenommen. Die NÖN sprach mit Gerichtspräsident Patrick Segalla und seinem Vize Markus Grubner.

Segalla: „Soweit ich es beurteilen kann, hat der Einstand wirklich sehr gut funktioniert. Wir sind knapp acht Monate existent. Wir arbeiten intensiv, wir arbeiten viel. Ich glaube, wir haben uns als Gericht gefunden, und ich glaube, wir sind als Gericht sowohl von Politik und Verwaltung als auch von Bürgern anerkannt und angenommen worden. Über 95 Prozent unserer Entscheidungen werden bei den Höchstgerichten nicht angefochten. Wichtig ist, dass wir dadurch einen Rechtsfrieden garantieren, dass die Leute das Gefühl bekommen, es wurde ein faires Verfahren durchgeführt.“

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VwG Judikatur/ Vergaberecht

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Berechnung des Auftragswertes

Einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien zu Folge besteht bei Bauaufträgen keine Pflicht zu einer bauwerksübergreifenden Zusammenrechnung.

Bei Bauaufträgen steht der Bezug zu einem Bauwerk im Vordergrund, mag es sich beim Bauauftrag um die Herstellung eines Bauwerkes handeln oder bloß um die Reparatur eines solchen. In einer Trennung der Bauvorhaben nach den einzelnen davon betroffenen Bauwerken kann daher keine Vergaberechtswidrigkeit erblickt werden.

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Verschandelung der Stadtsilhouette: Verwaltungsgericht verlangt Abriss von Wolkenkratzern

Drei gerade erst fertiggestellte Hochhäuser in Istanbul sollen per Gerichtsbeschluss abgerissen werden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Gebäude die historische Silhouette der Altstadt verschandeln.

Istanbul – Die historische Altstadt ist ein weltweit bekanntes Fotomotiv: Gebäude wie die Hagia Sophia, die Sultan-Ahmed-Moschee und der Topkapi-Palast prägen das Bild von Istanbul. Zumindest war das bisher so. Jetzt schiebt sich bei klarer Sicht ein Onalti Dokuz (16:9) genanntes Hochaus-Trio mit in den Hintergrund.

Doch damit soll es einem Gerichtsbeschluss zufolge bald vorbei sein, die Häuser sollen weg.

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Verwaltungsgericht Wien stellt Gesetzesprüfungsantrag wegen Zuständigkeitsänderung ohne Zustimmung der Länder

 

VwG Wien
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Die sog. „Richtlinienbeschwerde“ (§ 89 SPG) kann von jedem Betroffenen einer Amtshandlung erhoben werden, wenn dabei die Richtlinien für das Einschreiten von Polizeibeamten verletzt wurden.

Sie richtet sich zunächst an die Dienstbehörde; reagiert diese unbefriedigend oder gar nicht, konnte bis zum vorigen Jahr eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats verlangt werden.

Nach Einführung der Verwaltungsgerichte erster Instanz wäre grundsätzlich das Bundesverwaltungsgericht zuständig, weil es sich um den Sonderfall einer Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen Bundesbedienstete) handelt. Art. 131 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes sieht aber die Möglichkeit vor, solche Angelegenheiten per Gesetz in die Zuständigkeit der Landes-Verwaltungsgerichte zu übertragen (was hier durchaus zweckmäßig erscheint, entscheiden diese doch auch über Maßnahmenbeschwerden). Allerdings dürfen solche Gesetze nicht ohne Zustimmung der Länder kundgemacht werden.

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