Verwaltungsgericht prüft Vorgehen der Wiener Polizei gegen Obdachlose

StandardDas Wiener Verwaltungsgericht prüft am 8. Mai in einer öffentlichen Verhandlung das Vorgehen der Wiener Polizei gegen Obdachlose, die am 15. Oktober 2013 aus dem Wiener Stadtpark verwiesen worden sind.

Bei dieser umstrittenen Aktion wurde auch das Hab und Gut von einigen Betroffenen von der MA 48 weggeschafft und entsorgt.

Mehrere Obdachlose haben dagegen eine Maßnahmebeschwerde eingebracht, die sich nicht nur gegen die Polizei, sondern auch die MA48 richtet. Sie wollen damit die Feststellung erwirken, dass die Wegweisung und die Wegnahme ihrer Habseligkeiten rechtswidrig waren.


Hatten 30 Minuten

Die Polizei hatte untertags bei den Obdachlosen zunächst eine Routinekontrolle durchgeführt, bei der keine Beanstandungen vorgenommen wurden. Am Abend kehrten Beamte in den Stadtpark zurück, die den Unterstandslosen nun unter Berufung auf die Wiener Kampierverordnung erklärten, sie müssten die Parkbänke räumen. Den Betroffenen wurden 30 Minuten gegeben, um sich mit ihren Schlafsäcken und sonstigem Besitz aus dem Park zu entfernen.

Jene, die sich zu diesem Zeitpunkt gar nicht im Stadtpark aufhielten, gingen ihres Besitzes verlustig. Er landete auf einem Fahrzeug der MA48 und wurde abtransportiert. Ein Mann, der auf Krücken angewiesen ist, soll nicht imstande gewesen sein, seine Sachen wegzutragen und diese daher ebenfalls verloren haben.

Die Amtshandlung rief teilweise heftige Kritik hervor. Menschenrechtliche Bedenken wurden ebenso aufgeworfen wie die Frage, ob sich die Polizei überhaupt auf eine „passende“ Rechtsgrundlage berufen hatte. In jedem Fall sei die Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt unverhältnismäßig ausgefallen, hieß es.

Der Standard.at …

Teilen mit: