Verwaltungsgericht Wien: Landtag repariert Organisationsgesetz

wien-wappenMit den Stimmen der Landtagsparteien mit Ausnahme der FPÖ wurde heute eine Novelle zum Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz beschlossen.

Der Wiener Landtag reagiert damit auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes von Mitte Jänner, mit dem  Teile des Gesetztes als verfassungswidrig aufgehoben wurden.

Kritisiert hatte der VfGH vor allem die Regelung über die Beschlussfassung der Geschäftsverteilung (also wie bestimmt wird, welches Verfahren einem bestimmten Richter zur Entscheidung zugeteilt wird). Weiters erachtete es der VfGH für verfassungswidrig, dass die Zahl der (von der Vollversammlung) gewählten Mitglieder (also der Richter) im Ausschuss nicht größer ist als jene der Mitglieder kraft Amtes (also Präsident und Vizepräsident).

 

Berichterstatterin StRin Sandra Frauenberger (SPÖ)  nannte das neue Verwaltungsgericht eine wertvolle Institution, die dafür sorge, dass die Menschen zu ihrem Recht kämen.  Seit Beginn dieses Jahres habe das Landesverwaltungsgericht seine Arbeit aufgenommen. Jetzt gelte es Evaluierungen vorzunehmen. Wichtig seien Gespräche zwischen dem Wiener Magistratsdirektor, dem Chef des Verfassungsdienstes, dem Präsidenten des Landesgerichtes und dem Vizepräsidenten des Landesgerichtes sowie der Personalchefin (Rathauskorrespondenz vom 25.03.2014).

Ulm (ÖVP) wünschte sich mehr Unterstützung seitens der Stadt für das neue Landesverwaltungsgericht. Dass Richter ihr Amtskleid, den Talar, selbst bezahlen müssten, zeuge von der geringen Wertschätzung für die Institution. Auch gebe es im Gebäude bis dato weder Security noch Sicherheitsschleusen. Der geringe Personalstand mache es zudem schwer, effizient zu arbeiten. MitarbeiterInnen des Gerichts müssten über Vorgehensweisen des Magistrats entscheiden, würden aber vom Magistrat bezahlt. Auch die Liste der Sachverständigen, die ihnen zur Verfügung stünden, speise sich ausschließlich aus BeamtInnen des Magistrats.

LAbge Dr.in Monika Vana (Grüne) attestierte der Opposition, „viel Lärm um wenig“ zu machen. Laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) sei nur eine einzige Passage im Gesetzestext reparaturbedürftig; diese Korrektur sei rasch vollzogen worden. Es gebe im Verwaltungsgericht Wien keine politische Einflussnahme – alle RichterInnen seien unabhängig und weisungsfrei. Die Opposition solle aufhören, ein „rot-grünes Gängelband“ zu konstruieren. (Rathauskorrespondenz)

Der Initiativantrag der Regierungsparteien als PDF …

 

Teilen mit: