Salzburg: Abgaben auch für Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss nahm heute, Mittwoch, 9. April, eine Vorlage für eine Novelle zum Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz einstimmig an.

Mit den im Entwurf enthaltenen Änderungen wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die Parteien für die Verleihung einer Berechtigung oder für sonstige in ihrem Privatinteresse liegende Amtshandlungen Verwaltungsabgaben nicht nur in Verfahren bei Behörden, sondern auch im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht entrichten müssen. Weiters wird klargestellt, dass die Verwaltungsabgaben gegebenenfalls in den Erkenntnissen des Landesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs vorzuschreiben sind.

Diese Verwaltungsabgaben werden von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung zentral eingehoben.

Salzburg.at …

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