Beamtengehälter: Neues Gesetz mit Ablauffrist

presse-logoDie Koalition wird heute zwar eine Neuregelung zur Anrechnung von Vordienstzeiten beschließen. Aber die ÖVP macht Druck, noch vor dem Sommer eine weitere Reparatur des Gesetzes vorzunehmen.

 Von Karl Ettinger  (DiePresse.com)

Trotz der Proteste der Beamtengewerkschaft, die wegen Einkommenseinbußen warnt, und der Opposition, die sich vom Eilbeschluss der Koalition überrumpelt sieht, wird zwar heute, Mittwoch, bei der ersten regulären Sitzung des Nationalrats im Jahr 2015 die Beamtenbesoldung neu festgelegt. Allerdings dürfte es sich dabei nur um eine Zwischenlösung mit Ablauffrist handeln.

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Verfahrensrecht: Ausweitung der Verfahrenshilfe zeichnet sich ab

Bereits in den Verfahren vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten war Verfahrenshilfe ausdrücklich nur für Verwaltungsstrafverfahren vorgesehen worden.

Diese Einschränkung hält der Verfassungsgerichtshof im neuen System der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht mehr für verfassungskonform und hat die Prüfung des § 40 VwGVG ( Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers) beschlossen.

Die fehlende Möglichkeit einer Verfahrenshilfe in Administrativverfahren könnte nach Auffassung des VfGH Art 6 EMRK verletzen, da „die Bedeutung der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten für die Beschwerdeführer … angesichts des beschränkten Zuganges zum Verwaltungsgerichtshof gestiegen sein dürfte.“

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VfGH Judikatur/ Verfahrensrecht:

 Verwaltungsgerichte erhalten Parteistellung im Verfahren vor dem VfGH
Der Verfassungsgerichtshof kommt im Erkenntnis vom 29.11.2014, G30/2014 ua, zu dem Schluss, dass die fehlende Parteistellung des belangten Verwaltungsgerichtes im Beschwerdeverfahren vor dem VfGH nicht mit dem Rechtsschutzsystem der Bundesverfassung vereinbar ist. Dies deshalb, weil Gegenstand der Kontrolle im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nicht das Verwaltungsverfahren ist, sondern die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

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Besoldung (3): Speed kills ?

faster mess„Am 15. Jänner 2015, um 23.28 Uhr, wurde der GÖD erstmals ein Entwurfstext ohne Erläuterungen mit neuen Besoldungsverläufen übermittelt, der eine Zwangsüberleitung der Kolleginnen und Kollegen in die neue Struktur vorsieht. Nach erster Durchsicht des Entwurfes wurde das Bundeskanzleramt am 16. Jänner auf mehrere gravierende Mängel aufmerksam gemacht, doch leider hat die zuständige Staatssekretärin kein Mandat für weitere Verhandlungen erteilt…“

So beschreibt die Gewerkschaft öffentlicher Dienst in ihrer Resolution vom 19. Jänner 2015 den Ablauf der „Verhandlungen“ mit dem Dienstgeber zur Umsetzung des Unionsrechts. Ein von der GÖD nach deutschen Vorbild vorgeschlagene europarechtskonforme Umstellung der Besoldungssysteme war davor vom Bundeskanzleramt abgelehnt worden.

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Besoldung (2): Reparatur des „Vorrückungsstichtags“ soll zu Gehaltseinbußen führen

hartz_kuerzungEine Zwangsüberleitung soll für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit deutlichen Gehaltseinbußen verbunden sein.

Die Bundesregierung will die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. November 2014 (Rechtssache „Schmitzer“) notwendig gewordenen Gesetzesreparatur im Besoldungssystem der öffentlich Bediensteten bereits im Plenum des Nationalrates am 21.1.2015 beschließen lassen.

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Besoldung (1): Gewerkschaft fordert Gehaltsreform für Verwaltungsrichter

goed-logoUnter Hinweis auf die Entschließung des Nationalrates vom 15.5.2012 zur Harmonisierung der Richtergehälter fordert die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) in einem Schreiben an Bundeskanzleramt, Finanzministerium und Justizministerium eine Gehaltsreform für RichterInnen.

Der Forderungskatalog umfasst sowohl Gehaltsanliegen der JustizrichterInnen als auch der VerwaltungsrichterInnen.

Zu den Verwaltungsgerichten stellt die Gewerkschaft fest, deren Stellung als wesentlichste Rechtschutzinstanz im öffentlichen Recht habe nur in den Bundesländern Wien und Burgenland in der Besoldung der RichterInnen Niederschlag gefunden. Das derzeitige Schema der RichterInnen an den Verwaltungsgerichten des Bundes bietet nach Auffassung der Gewerkschaft keinen Anreiz in die Funktion eines Verwaltungsrichters zu wechseln.

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Praktikum am Verwaltungsgericht Wien

vgw WienDas Verwaltungsgericht Wien sucht juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen eines Verwaltungspraktikums für 12 Monate am Verwaltungsgericht Wien tätig sein können.

Durch diese Tätigkeit sollen größtmögliche praktische Erfahrungen im Bereich des öffentlichen Rechts gesammelt und zusätzliche Qualifikationen erworben werden. Es werden Einblicke in die richterlichen Tätigkeiten sowie Mitarbeit bei richterlichen Erledigungen angeboten.

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Kärnten: Landesregierung geht gegen Gerichtsentscheidung über Richtergehälter in Revision

kc3a4rnten-wappenAuf den Verwaltungsgerichtshof kommt neue Arbeit zu:

Nachdem bereits Dutzende RichterInnen des Bundesverwaltungsgerichtshofes ihre besoldungsrechtliche Einreihung beim Verwaltungsgerichtshof als zu niedrig bekämpft haben, ist jetzt auch die besoldungsrechtliche Stellung von fast der Hälfte der Kärntner VerwaltungsrichterInnen strittig. Revisionswerberin ist hier allerdings die Landesregierung.

Auch in Kärnten hatten die beschwerdeführenden RichterInnen eine besoldungsrechtliche Schlechterstellung („Überstellungsverlust“) im Zuge der Überleitung zum Verwaltungsgericht durch den Dienstgeber bekämpft. Das VGW Kärnten hatte den BeschwerdeführerInnen Recht gegeben und eine höhere Einreihung der RichterInnen als gesetzmäßig erachtet.

Dagegen hat die Landesregierung jetzt (außerordentliche) Revision erhoben.

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VwG Judikatur / Vergaberecht

Fachgruppe VergaberechtVerlesung von Angeboten

Bieterangaben zu qualitativen Zuschlagskriterien dürfen bei der Angebotsöffnung nur verlesen werden, wenn es sich um in Zahlen ausgedrückte Bieterangaben handelt und die Verlesung in den Ausschreibungsunterlagen angekündigt worden war.

Das LVwG Vlbg hatte in einem Nachprüfungsverfahren die Frage zu behandeln, ob in einem offenen Verfahren im Rahmen der Angebotsöffnung die Angaben der präsumtiven Zuschlagsempfängerin zum qualitativen Zuschlagskriterium der Zertifizierung der Umweltgerechtigkeit verlesen werden musste. In der Ausschreibung war bestandsfest festgelegt, dass qualitative Zuschlagskriterien wie zB die angebotene Verlängerung der Gewährleistungsfrist gemäß § 118 Abs 5 Z 4 BVergG verlesen werden.

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