Der Jahreswechsel bietet natürlich auch uns eine gute Gelegenheit, Bilanz zu ziehen über das, was passiert ist, im ersten Jahr der „Verwaltungsgerichtbarkeit“.
Das Hauptaugenmerk unseres Jahresrückblicks gilt dabei dem Verfahrensrecht (1), dem Organisationsrecht (2) und dem Dienstrecht (3) sowie der Entwicklung der richterlichen Standesvertretung in Österreich und auf europäischer Ebene (4).
Bereits seit 1. Oktober 2014 gibt es beim Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit, Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen elektronisch einzubringen (BVwG-EVV, BGBl II 515/2013).
Rechtsanwälte sind zur Einbringung im Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) verpflichtet. Bringen Rechtsanwälte Schriftsätze nicht im ERV ein, haben sie in der Eingabe zu bescheinigen, dass die technischen Möglichkeiten zur Teilnahme am ERV nicht vorliegen (§ 1 Abs 2 BVwG-EVV).
Ab 1. Jänner 2015 wird es auch beim Verwaltungsgerichtshof technisch möglich sein, Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen im Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs einzubringen (VwGH-EVV, BGBl II 360/2014).
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2014 bestellte die Stmk. Landesregierung Hofrätin Dr. Monika Drexel zur neuen Vizepräsidentin.
Sie folgte der langjährigen Vizepräsidentin und ehem. Stellvertretenden Senatsvorsitzenden Reingard Steiner nach, die mit 30.11.2014 in den Ruhestand trat.
Mediation beim Güterichter am Amtsgericht Bielefeld Quelle: Bilddatenbank der Justiz
Wirksame Rechtsbehelfe zur effektiven und endgültigen Konfliktlösungstehen auf der Tagesordnung, dies zeigen verschiedene Initiativen der EU-Kommission.
Bereits im Jahr 2012 wurde in Deutschland ein sogenanntes „Güterichterverfahren“ eingeführt, mit dem Ziel, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Dieses Verfahren gilt nicht nur für die Zivilgerichte, sondern auch für die Verwaltungsgerichte.
Der Verfahrensablauf ist gem. § 278 Abs. 5 der deutschen ZPO (gem. § 173 Satz 1 VwGO für das Verwaltungsverfahren anzuwenden) so geregelt, dass das Verwaltungsgericht die Parteien zur Durchführung einer „Güteverhandlung“ an einen „Güterichter“ verweisen kann, welcher dann alle Methoden der Konfliktbeilegung anwenden kann.
Siemens beeinsprucht die Vergabe für den Bau der neuen Straßenbahn-Generation der Wiener Linien an den Konkurrenten Bombardier. Vor allem die Standards in Sachen Barrierefreiheit sehe man beim Siegermodell nicht erfüllt. Man hege Zweifel an „wesentlichen Entscheidungsgrundlagen“, hieß es. Der Einspruch wurde innerhalb der dafür in der Ausschreibung genannten Frist beim Wiener Verwaltungsgericht eingebracht. Das Verwaltunggericht …
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden niederösterreichischen Gemeinderatswahl hatte das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Eintragungen (bzw. Streichungen) in die Wählerevidenz zu prüfen. Seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014 waren es die ersten Verfahren dieser Art in Österreich.
Zwischen 27. November 2014 und 5. Dezember 2014 waren beim Verwaltungsgericht insgesamt 431 Beschwerdesachen anhängig geworden; die Beschwerden richteten sich gegen Entscheidungen von 19 Gemeindewahlbehörden. In fast 50 Prozent der Fälle entschied das VwG zugunsten der Beschwerdeführer und ordnete eine Streichung oder Aufnahme in das Wählerverzeichnis an.
Bei der Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen dürfen Eignungskriterien und Leistungsanforderungen nicht vermengt werden, ein Losentscheid ist hingegen im Billigstbieterprinzip bei Gleichpreisigkeit zulässig.
Dem Verwaltungsgericht Wien (VGW) zu Folge war die in der Ausschreibung festgelegte Anforderung, dass keines der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge älter als Baujahr 2012 sein darf, durch ihre formelle Einordnung als Eignungskriterium und ihre inhaltliche Ausgestaltung als Leistungsanforderung vergaberechtswidrig. Der Auftraggeber müsse bei der Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen streng zwischen unternehmensbezogenen und auftragsbezogenen Anforderungen unterscheiden.
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute zahlreiche Änderungen im Sozialversicherungsrecht beschlossen, darunter auch eine Neuregelung der Gutachterkosten im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es wird vorgesehen, das bestimmte Barauslagen, etwa für Gutachten zur Feststellung von Nachtschwerarbeit oder zur Feststellung der gesundheitlichen Beeinträchtigung von pflegebedürftigen Angehörigen im Zusammenhang mit einer Selbstversicherung der Pflegeperson, nicht von der Beschwerde …
Nur in Deutschland und Armenien verdienen Richter im ersten Jahr weniger als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, welche Besoldung angemessen ist.
von Helene Bubrowski (FAZ)
Von dem Weg in die „gesicherte Armut“ sprechen manche Juristen, wenn sie sich nach dem zweiten Staatsexamen für das Richteramt entscheiden, statt Anwalt in einer großen Wirtschaftskanzlei zu werden. Die Redewendung klingt zynisch, weil kein deutscher Richter in Armut leben muss. Allerdings beträgt das Bruttoeinstiegsgehalt eines Richters im Schnitt etwa 41.000 Euro im Jahr, während das Einstiegsgehalt manches Wirtschaftsanwalts bei mehr als 100.000 Euro liegt. Die formalen Anforderungen für beide Karrierewege sind identisch: Zwei Prädikatsexamina – das schaffen, je nach Bundesland, nur etwa zehn Prozent der Absolventen.
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