Im ersten Jahr der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden weniger Fälle als erwartet an den VwGH herangetragen: Knapp 4.000 Rechtssachen fielen neu an, 2.500 davon sind schon abgeschlossen.
Aus dem „alten System“ waren Anfang 2014 noch 4.600 Verfahren anhängig, 3.000 wurden erledigt. Damit waren Ende 2014 insgesamt 3.000 Verfahren anhängig – um 1.600 weniger als Anfang 2014. Der Verwaltungsgerichtshof konnte damit seinen „Rucksack“ bedeutend verkleinern und die Entscheidungsfrist halbieren.
Im Jahr 2011 hatte die Wartezeit auf ein Urteil noch durchschnittlich 23 Monate betragen, bis zum Jahr 1995 waren es konstant rund elf Monate gewesen.
Die 2014 gestartete Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für Thienel „ein Erfolg“. Der Rechtsschutz sei besser, die Entscheidungen ergingen schneller. Der Verwaltungsgerichtshof konnte seinen „Rucksack“ bedeutend verkleinern und die Entscheidungsfrist halbieren. Also ist Thienels Wunsch an die Politik, derzeit keine Änderungen vorzunehmen.
Im ersten Jahr der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden weniger Fälle als erwartet an den VwGH herangetragen – der jetzt nur mehr für Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, aber auch wieder Asylsachen zuständig is