Verfahrensdauer allein bestimmt nicht Qualität gerichtlicher Verfahren

presse-logoDas Justizbarometer der EU-Kommission macht es, der österreichische Rechnungshof auch: Die Qualität von Gerichtsverfahren wird im Wesentlichen an der Verfahrensdauer gemessen.

Damit schneiden jene Richter/Richterinnen am besten ab, die den Arbeitsaufwand möglichst gering halten.
In einem Beitrag in der Presse wird klargestellt, dass die Verfahrensdauer allein gänzlich ungeeignet ist, die Qualität von Gerichtsverfahren zu bewerten.

Hier geht’s zum Beitrag in der Presse…

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