-MAIFORUM – Programm – MAIFORUM – Programm- MAIFORUM – Programm MAIFORUM –

Das Maiform 2015 beschäftigt sich mit den faktischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der täglichen richterlichen Arbeit an den Maiforum 2015neuen Verwaltungsgerichten.

Linz, 8. Mai 2015, 09.00 bis 14.00 Uhr

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Mitglieder einer im Dachverband DVVR vertretenen Standesvertretung. Die Teilnahme ist kostenlos.

PROGRAMM

 

09.00 Uhr Registrierung
09.15 Uhr Tagungseröffnung

09.30 Uhr Vortrag:
„Amtssignatur, Bürgerkarte, elektronische Zustellung – Wer kennt sich aus im E-Government?“

10.00 Uhr Vortrag
„Das digitale Gericht – kein Platz für richterliche Mitbestimmung ?“

10.30 Uhr Diskussion
11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Vortrag
„Dienstaufsicht und Dienstbeurteilung von Richtern durch Richter“

11.45 Uhr Vortrag
„Einheitliches Richterbild – einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht?“

12.15 Uhr Diskussion
13.00 Uhr Buffet

Zu den Themen:

„Amtssignatur, Bürgerkarte, elektronische Zustellung – Wer kennt sich aus im E-Government?“

Seit dem Jahr 2004 gibt es in Österreich das sogenannte „E-Government- Gesetz“, welches geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für eine moderne, IT-unterstützte Verwaltung schaffen soll. Das Zusammenspiel der neuen Erledigungs- und Kommunikationsmöglichkeiten mit den Regelungen in den Verfahrensgesetzen (AVG, VwGVG) ist für viele Rechtsanwender aber unklar geblieben.

Die Fragen, welche Beweiskraft eingescannte Urkunden haben, was eine elektronische Erledigung zu einem Bescheid macht oder wie die Vollständigkeit eines elektronischen Aktes überprüft werden kann, sind nicht ohne Weiteres zu beantworten.

„Das digitale Gericht – kein Platz für richterliche Mitbestimmung ?“

Die bei den neuen Verwaltungsgerichten eingesetzten elektronischen Aktenverwaltungssysteme wurden weitgehend ohne Mitwirkung der Richterschaft entwickelt, die Praxistauglichkeit der verwendeten Programme für das neue verwaltungsgerichtliche Verfahren war bei den meisten Gerichten kein Thema. Auch die Zugangsberechtigungen zu Datenbanken und Internet liegt oft in der ausschließlichen Entscheidungskompetenz des Rechtsträgers und damit bei den von den Gerichten kontrollierten Gebietskörperschaften.

Auch bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit läuft die Diskussion um die Einführung des elektronischen Aktes samt weitgehendem Ausbau von IT-Lösungen (Justiz 3.0). Anders als bei den Verwaltungsgerichten ist bei der Justiz die Richterschaft über ihre Standesvertretung in die Projekte frühzeitig eingebunden worden. Im Vortrag geht es um die Frage, warum eine Einbindung der Richterschaft bei der Entwicklung eines „elektronischen Aktes“ unbedingt notwendig und auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

„Dienstaufsicht und Dienstbeurteilung von Richtern durch Richter“

Die Dienstbeurteilung von Richterinnen und Richter erfolgt an den neuen Verwaltungsgerichten durch einen Ausschuss, in dem die von der Vollversammlung gewählten RichterInnen die Mehrheit haben. Damit ist die Dienstbeurteilung – auch in Hinblick auf das Ansehen der Richterschaft in der Öffentlichkeit – eine der wesentlichsten Aufgaben der richterlichen Selbstverwaltung. Daneben besteht die Dienstaufsicht im Rahmen der monokratischen Justizverwaltung.

Welche Erfahrungen in der langjährigen Praxis der Personalsenate bei den ordentlichen Gerichten gemacht wurden und welche Problemstellungen im Rahmen der Dienstaufsicht und bei Durchführung einer Dienstbeurteilung auftreten können, ist Gegenstand des Vortrages von Mag. Katharina LEHMAYER, Präsidentin des Landesgerichtes Linz.

„Einheitliches Richterbild – einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht?“

In seiner Entschließung vom 7.5.2012 forderte der Nationalrat die Bundesregierung auf, mit den Bundesländern zur Herstellung eines einheitlichen Richterbildes in einen Dialog zu tre-ten. Es mögen gemeinsame Standards erarbeitet werden, die das höchste Maß an Unabhän-gigkeit der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen sowie die Einheitlichkeit des Organisations- und Dienstrechts der Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder, ge-währleisten.

Seitens der politischen Entscheidungsträger hat es dazu bisher keine Initiative gegeben, der Dachverband der VerwaltungsrichterInnen hat aber bereits konkrete Vorschläge ausgearbeitet. Der Vortag behandelt die Frage, welche Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechts harmonisiert werden müssen und welche gemeinsamen Standards bestehen sollten.

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