Die neuen technischen Entwicklungen und der Kostendruck im öffentlichen Bereich werden zu massiven Änderungen im gerichtlichen Arbeitsalltag führen.
Elektronischer Datenverkehr statt schriftlicher Eingaben und Erledigungen, elektronische Aktenführung statt Papierakt gibt es Ansätzen bereits jetzt, neu dazu kommen Videokonferenzen statt mündlicher Verhandlungen oder audiovisuelle Aufzeichnungen statt Verhandlungsprotokollen. In den skandinavischen Ländern, in den Niederlanden und in Deutschland werden diese Technologien bereits flächendeckend eingesetzt. Österreich beginnt jetzt nachzuziehen.