
Quelle: BMF
Lässt man in seinem Betrieb Fremdfirmen werken, kann man ahnungslos in Haftungsfallen tappen.
Angenommen, jemand beschäftigt in seinem Betrieb Leiharbeiter und weiß nichts davon. Dann haftet er auch für Löhne und Sozialabgaben, ohne es zu wissen.
So etwas kann es nicht geben? Doch. Das hat die Pleite von VisiCare im vergangenen Oktober gezeigt. VisiCare vermittelte freiberufliche Diplomkrankenpfleger an Krankenhäuser und Pflegeheime. Aber dann prüfte die Krankenkasse – und ein Urteil des Bundesfinanzgerichts bestätigte deren Einschätzung: Die Pflegekräfte sind keine Freiberufler, sondern Dienstnehmer. Und – weil sie ja weitervermittelt wurden – genau genommen Leiharbeitskräfte.
Bei Einrichtung der Verwaltungsgerichte hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, für diese Gerichte ein eigenes Verfahrensrecht zu schaffen. Vielmehr wurde – mit wenigen Änderungen – das bisher für Behördenverfahren geltende Verfahrensrecht auch für das gerichtliche Verfahren als anwendbar erklärt.
Beschwerden über die Entziehung von Gewerbeberechtigungen sind in Wien pauschal Rechtspflegern zugewiesen. Das ist laut VfGH verfassungswidrig.
Gemäß § 34 Abs. 3 VwGVG kann ein Verwaltungsgericht ein Verfahren über eine Beschwerde mit Beschluss aussetzen, wenn vom Verwaltungsgericht in einer erheblichen Anzahl von anhängigen oder in naher Zukunft zu erwartenden Verfahren eine Rechtsfrage zu lösen ist, die bereits Gegenstand eines beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens ist.
Arbeitsabläufe sind ab sofort ISO-zertifiziert
Der Verfassungsgerichtshof hatte sich auf Grund von Anfechtungen durch das Verwaltungsgericht Wien abermals mit der Frage zu beschäftigen, in welchen Rechtsbereichen die Einsetzung von Rechtspflegern zulässig ist.
Zwei Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit haben gezeigt, dass die Verwaltungsbehörden seit Einführung der Verwaltungsgerichte den Verfahrens- und Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen immer mehr verringern.