Verwaltungsbehörden reduzieren Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen

920490_456728284413916_688178357_oZwei Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit haben gezeigt, dass die Verwaltungsbehörden seit Einführung der Verwaltungsgerichte den Verfahrens- und Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen immer mehr verringern.

Das stellte der Präsident der Verwaltungsrichtervereinigung, Siegfried Königshofer, bei der Veranstaltung des Juristenverbandes „Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien“, fest.

Bescheidbegründungen erschöpfen sich oft in Textbausteinen, in Verhandlungen vor den Verwaltungsgerichten wird die Parteistellung von den belangten Behörden kaum wahrgenommen, so Königshofer weiter. Und es handle sich dabei keineswegs um ein „Wiener Phänomen“: Vielmehr sei diese Entwicklung bei fast allen Bundes- und Landesbehörden zu beobachten, wie der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland Manfred Grauszer bestätigte. Ein Grund für diese Entwicklung dürfte darin liegen, dass bei den Verwaltungsbehörden die Personalressourcen immer weiter gekürzt werden.


Da die Verwaltungsgerichte nach dem neuen Verfahrensgesetz auch in administrativen Verwaltungsverfahren möglichst in der Sache selbst entscheiden sollen, führt diese Entwicklung dazu, dass die Entscheidungskompetenz in Verwaltungssachen an die Verwaltungsgerichte „delegiert“ werde. Letztlich müßten die Verwaltungsgerichte damit nicht nur die Rechtmäßigkeit der Verwaltung kontrollieren, sondern selbst die Verwaltung führen.

An der Veranstaltung am Verwaltungsgericht Wien nahmen weit über hundert Rechtsanwälte, Justiz- und Verwaltungsrichter und Verwaltungsbeamte teil. An die Präsentation der aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte durch Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichtes Wien schloss sich eine Podiumsdiskussion an, die von Benedikt Kommenda, Chef vom Dienst der Zeitschrift „Die Presse“ ,moderiert wurde.

Während vonseiten der Anwaltschaft die divergierende Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte (Stichwort: Glückspielgesetz) und Unzulänglichkeiten der Geschäftsverteilungen kritisiert wurde, war der Befund über die bisherige Arbeit der Verwaltungsgerichte durch den Vertreter des Verwaltungsgerichtshofs (Univ.-Pprof.  Meinrad  Handstanger) und den Vertreter der Lehre (Univ.- Prof. Karl Stöger) durchaus positiv. Insbesondere die Raschheit der Verfahren wurde hervorgehoben. Fristsetzungsanträge an den Verwaltungsgerichtshof werden nach Auskunft von  Handstanger nicht in höherem Maße gestellt als früher Säumnisbeschwerden.

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