Gewerbeentzug: Wer entscheidet?

Wappen Wien richtigBeschwerden über die Entziehung von Gewerbeberechtigungen sind in Wien pauschal Rechtspflegern zugewiesen. Das ist laut VfGH verfassungswidrig.

Wien. Wer darf über die Entziehung von Gewerbeberechtigungen entscheiden? Müssen das Richter tun, oder können solche Beschwerdeverfahren pauschal Rechtspflegern überlassen werden? Damit befasste sich kürzlich der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Und entschied, dass es verfassungswidrig ist, wenn diese Verfahren generell Rechtspflegern zugewiesen werden (G403/2015).

Anfechtung durch das Verwaltungsgericht

Konkret ging es um eine Bestimmung im Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien, mit der eine ganze Reihe von Beschwerdeverfahren den „Landesrechtspflegerinnen und -rechtspflegern“ zur „eigenständigen Führung und Erledigung“ übertragen wird. Darunter eben auch Beschwerden über die Entziehung von Gewerbeberechtigungen.

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Glückspielgesetz: Verwaltungsgerichte setzen Verfahren aus

glücksspiel 345Gemäß § 34 Abs. 3 VwGVG kann ein Verwaltungsgericht ein Verfahren über eine Beschwerde mit Beschluss aussetzen, wenn vom Verwaltungsgericht in einer erheblichen Anzahl von anhängigen oder in naher Zukunft zu erwartenden Verfahren eine Rechtsfrage zu lösen ist, die bereits Gegenstand eines beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens ist.

Über die Anzahl der Verfahren wegen Übertretungen des Glückspielgesetzes, welche bisher bei den Verwaltungsgerichten bzw. beim Verwaltungsgerichtshof anhängig wurden, sind keine Statistiken bekannt. Allein in Oberösterreich sollen es mehr als 1.100 Verfahren sein.

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Rezente Judikatur der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus der Sicht des Verfassungsgerichtshofes

Verfassungsrichter Hörtenhuber an der Verwaltungsakademie Hon. Prof. Dr. Helmut Hörtenhuber, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, wird am 20. Jänner 2016 von 16.00 bis gegen 18.00 Uhr über rezente Judikatur der  Verwaltungsgerichtsbarkeit aus der Sicht des Verfassungsgerichtshofes referieren. Veranstaltungsort ist der Kongresssaal im Amtsgebäude Ballhausplatz 2. Die Anmeldung – sie wäre bis 12. Jänner 2016 erwünscht – kann …

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Bundesverwaltungsgericht hat als einziges Gericht in Österreich eigenes Qualitätsmanagement

BERGABE-DES-AMTSGEBUDES-FR-DAS-BUNDESVERWALTUNGSGERICHT-AUSSENANSICHT_1395253964414315Arbeitsabläufe sind ab sofort ISO-zertifiziert

Knapp zwei Jahre nach der Arbeitsaufnahme erhielt das Bundesverwaltungsgericht nun das ISO-Zertifikat (ISO-Norm 9001:2008) als Instrument des Qualitätsmanagements.

Die ISO-Zertifizierung ist ein Zeichen dafür, dass die Arbeitsabläufe international anerkannten Maßstäben des Qualitätsmanagements entsprechen. Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit das einzige Gericht, dessen Arbeitsabläufe ISO-zertifiziert sind. Traditionelle Gerichtsstrukturen werden mit einem modernen Ablaufmanagement verknüpft. Zentrales Element dabei sind die Schaffung effizienter Arbeitsabläufe sowie klar definierter Strukturen, um Reibungsverluste zu verhindern.

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VfGH / Judikatur: Weitere Aufhebung von Rechtspflegerzuständigkeiten

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof hatte sich auf Grund von Anfechtungen durch das Verwaltungsgericht Wien abermals mit der Frage zu beschäftigen, in welchen Rechtsbereichen die Einsetzung von Rechtspflegern zulässig ist.

Nachdem bereits die eigenständige Führung von Verwaltungsstrafverfahren durch Rechtspfleger als verfassungswidrig erkannt wurde, hat der VfGH nun erkannt, dass auch die Entziehung von Gewerbeberechtigungen durch Rechtspfleger (§ 26 Z 2 lit c VGWG), verfassungswidrig ist (VfGH 25.11.2015, G 403/2015).

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Verwaltungsbehörden reduzieren Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen

920490_456728284413916_688178357_oZwei Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit haben gezeigt, dass die Verwaltungsbehörden seit Einführung der Verwaltungsgerichte den Verfahrens- und Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen immer mehr verringern.

Das stellte der Präsident der Verwaltungsrichtervereinigung, Siegfried Königshofer, bei der Veranstaltung des Juristenverbandes „Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien“, fest.

Bescheidbegründungen erschöpfen sich oft in Textbausteinen, in Verhandlungen vor den Verwaltungsgerichten wird die Parteistellung von den belangten Behörden kaum wahrgenommen, so Königshofer weiter. Und es handle sich dabei keineswegs um ein „Wiener Phänomen“: Vielmehr sei diese Entwicklung bei fast allen Bundes- und Landesbehörden zu beobachten, wie der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland Manfred Grauszer bestätigte. Ein Grund für diese Entwicklung dürfte darin liegen, dass bei den Verwaltungsbehörden die Personalressourcen immer weiter gekürzt werden.

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Bundesverwaltungsgericht: Ausschreibung von Richterdienstposten

Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts gelangen voraussichtlich 10 Planstellen von Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung, voraussichtlich fünf für den Hauptsitz in Wien und  3 für die Außenstelle in Linz und bzw. 2 für Innsbruck. Die Bewerbungen sind bis zum 09.12.2015 (einlangend) an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts zu richten. Hier gibt es die näheren Informationen…

Verwaltungsgerichtshof hebt die „Entlassung“ eines UVS-Richters auf

richter_apaWien: Für die Überleitung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate zu Richtern der (neuen) Verwaltungsgerichte war von Verfassungs wegen im Jahr 2013 ein eigenes Verfahren vorgesehen:

UVS-Mitglieder, deren Bewerbung abgelehnt wurde, hatten das Recht, gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde an die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts zu erheben.

Die Wiener Landesregierung hatte – als einzigen Fall in Österreich – die Überleitung eines Wiener UVS-Richters abgelehnt. Der betreffende negative Bescheid vom 12.06.2013 erging in einem Verfahren, in dem nahezu alle rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze verletzt wurden.

Die Behandlung der an den Verfassungsgerichtshofes gerichteten Beschwerde wurde von diesem mit Beschluss vom 11.12.2013, Zl. B 777/2013, jedoch abgelehnt, „da spezifische verfassungsrechtliche Überlegungen im Beschwerdefall nicht anzustellen“ seien.

Nun hat der Verwaltungsgerichtshof über die an ihn gerichtete Beschwerde entschieden und den Bescheid der Wiener Landesregierung wegen „Rechtswidrigkeit seines Inhaltes“ aufgehoben.

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Hypo-Untersuchungsausschuss: Bundesverwaltungsgericht verhängte Beugestrafe wegen Nicht-Erscheinens einer Auskunftsperson

hypo ausschussDer Hypo-Untersuchungsausschuss ist der erste Untersuchungsausschuss, der nach den Regeln der im Dezember 2014 beschlossenen Verfahrensordnung abgehalten wird.

Nach diesen Regelungen können je nach Fall und Sachlage der Verfassungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht oder die Volksanwaltschaft (als Schiedsstelle) befasst werden.

Nach der Bestimmung des § 36 Abs. 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) kann ein Untersuchungsausschuss beim Bundesverwaltungsgericht die Verhängung einer Beugestrafe beantragen, wenn eine Auskunftsperson der ihr zu eigenen Handen zugestellten Ladung ohne genügende Entschuldigung nicht Folge leiste.

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VfGH: Rechtspfleger dürfen Wohnbeihilfeverfahren führen

vfghlogoAuf Grund eines Antrages des Verwaltungsgerichtes Wien hatte der Verfassungsgerichtshof neuerlich zu prüfen, ob die eigenständige Führung und Erledigung von Beschwerdeverfahren durch Rechtspfleger zulässig ist. Diesmal betraf es Verfahren nach dem Wiener Wohnbeihilfegesetz.

In seiner Entscheidung G 256/2015 ua. vom 28.09.2015 stellt der Gerichtshof nunmehr fest, dass Beschwerden über die Gewährung von Wohnbeihilfe entgegen dem Vorbringen des antragstellenden Gerichts ihrem Wesen nach geeignet sind, von Rechtspflegern besorgt zu werden. Dies trifft dabei nicht nur auf die Möglichkeit einer Übertragung zur Besorgung bestimmter Verfahrensschritte und Erledigungsarten zu, sondern kann das Verfahren auch zur Gänze übertragen werden.

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