Mit dem „Justizbarometer“ beurteilt die EU-Kommission nicht nur die Unabhängigkeit, sondern auch die Qualität nationaler Justizsysteme.
Diese Einschätzung erfolgt anhand mehrerer Kriterien: Beobachtung und Bewertung der Gerichtstätigkeit, Erhebungen zur Nutzerzufriedenheit, finanzielle und personelle Ausstattung etc.
Die Auswertung des Justizbarometers für das Jahr 2015 ergibt, dass Österreich bei der Effizienz der Justizsysteme im Spitzenfeld der Mitgliedsstaaten liegt. Diese Zahlen sind allerdings nur für die ordentlichen Gerichte aussagekräftig, denn für die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich fehlt es an einer bundesweiten Datenerhebung und Auswertung. Das geht aus den soeben veröffentlichten Statistiken im „Justice-Scoreboard 2015“ hervor.
„Contemporary Judgement Writing“
Intransparente Auswahlsysteme wie „closed-door-hearings“ ermöglichen es, Personen als Richter zu ernennen, die für eine Einflussnahme anfällig sind.
Nachdem sich die Länder über viele Jahre gegen die Einrichtung von Verwaltungsgerichten ausgesprochen haben, erfolgt jetzt eine Kehrtwendung:

Auf Initiative der Österreichischen Richtervereinigung (RV) wurde am vergangenen Montag in Wien für Verwaltungsrichter eine eigene Sektion gegründet.