Das Land Wien unternimmt einen neuerlichen Versuch, um beim Verwaltungsgericht Wien verstärkt Rechtspfleger einsetzen zu können. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss wurde vergangenen Freitag vom Wiener Landtag gefasst. Dem Gesetzesbeschluss ging kein Begutachtungsverfahren voraus.
In die Zuständigkeit der Rechtspfleger fallen zukünftig Verfahren über die Zuerkennung von Leistungen nach dem Mindestsicherungsgesetz, ausgenommen jenen Verfahren, in denen Gleichstellungvoraussetzungen zu prüfen sind. Diese Verfahren werden bereits ab 1. September Rechtspflegern zugeteilt werden, obwohl eine entsprechende Ausbildung noch nicht einmal begonnen wurde.
Zuletzt wurden beim Verwaltungsgericht Wien – je nach Materie – zwischen 12% und 30 % der Rechtspflegerentscheidungen durch Erhebung einer Vorstellung bekämpft.