Über Einladung des Präsidiums referierte der Präsident der (Justiz-)Richtervereinigung, Dr. Zinkl, am Verwaltungsgericht Wien zu Fragen der Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Justizrichtern und Verwaltungsrichtern.
Neben Überlegungen für eine Angleichung der Ausbildung und für eine höhere Durchlässigkeit zwischen den Typen der Gerichtsbarkeit kamen auch die unterschiedlichen Auswahlverfahren für Richternennungen zur Sprache.
Wegen mangelnder Transparenz kritisierte Zinkl die Vorgangsweise des Landes Wien, die Besetzungsvorschläge des Personalausschusses des Verwaltungsgerichtes Wien weitgehend zu ignorieren. Die Auffassung, ein Landeshauptmann müsse sich „seine Leute aussuchen können“, lasse außer Acht, dass durch so erfolgte Richterbestellungen ein Glaubwürdigkeitsdefizit für die Rechtsprechung in der Öffentlichkeit entsteht.