Mit der aktuellen Novelle zum Bundesministerien-Gesetz wird der bisher beim Bundeskanzleramt angesiedelte Verfassungsdienst eine Sektion des Bundesminiteriums für Justiz. Damit fällt neben den Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit – mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes – in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums, das nun in das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) umbenannt wurde.
Die Zuständigkeit für das Verfahrensrecht der Behörden und Verwaltungsgerichte liegt jetzt ebenso beim Justizministerium wie die Organisation der Verwaltungsbehörden und sonstigen Einrichtungen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung zu besorgen haben. Auch die Datenschutzbehörde ist nicht mehr beim Bundeskanzleramt, sondern dort angesiedelt.

Der Verfassungsgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung, wonach Geldstrafen ab einer gewissen Höhe nur von regulären Strafgerichten und nicht von Behörden verhängt werden dürfen, geändert. Der Gerichtshof hat damit einen Antrag des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) abgewiesen, die entsprechende Bestimmung im Bankwesengesetz (BWG) für verfassungswidrig zu erklären.

Die neue Bundesregierung plant ein großflächiges Überwachungspaket mit Bundestrojaner und Datenspeicherung. Dazu sollen in den kommenden Jahren eine Reihe von Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Gesichtsfelderkennung sowie den Einsatz von Drohnen. Außerdem soll eine „Überwachung internetbasierter Kommunikation“ ermöglicht werden.