Deutschland: „Asylkrise“ zeigt Schwächen im Verfahrensrecht

 

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Die deutschen Verwaltungsgerichte ächzen immer mehr unter der hohen Zahl von Klagen abgelehnter Asylbewerber. Die Zahl der Verfahren habe sich im abgelaufenen Jahr gegenüber 2016 auf rund 200.000 verdoppelt, wie der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte. Insgesamt habe sich die Zahl der bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Asylklagen im vergangenen Jahr von rund 70.000 auf 320.000 erhöht.

Uneinheitliche Rechtsprechung verursacht zusätzliche Verfahren

Seegmüller sagte, die „Asylkrise“ habe auch Schwächen des Prozessrechts offenbart. So seien die Regeln für Beweisanträge und Ablehnungsgesuche zu schwerfällig. Größter Schwachpunkt des Prozessrechts ist nach Seegmüllers Einschätzung aber, dass es die zweite und dritte Instanz kaum schafften, tatsächliche und rechtliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung schnell zu entscheiden – und so bundesweit eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen. Die oft uneinheitliche Rechtsprechung und zu späte Entscheidungen seien aber „wesentliche Quelle“ für zusätzliche Verfahren.

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