In der gemeinsam mit der DVVR und der RIV organisierten Veranstaltung der Universität Graz zum Thema „Verwaltungsgerichtlicher Vergleich – Follow-up“ zu der ersten bereits im Herbst 2024 in Graz stattgefundenen Veranstaltung erfolgte eine fundierte Auseinandersetzung, ob es ein solches „Verwaltungshandeln“ braucht und in welchen Materien dies vorteilhaft erscheint und wie dies in das österreichische System implementiert werden könnte.
Der VwGH hatte in seiner Entscheidung vom 06.03.2025, Ra 2024/02/0106, die Frage zu klären, ob ein Kreisverkehr eine verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt, und stellte klar, dass sich eine durch Verkehrszeichen gekennzeichnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer bestimmten Straße(nstrecke) auch über die Kreuzungen erstreckt. Das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist durch ein eigenes Verkehrszeichen kundzumachen und wird etwa auch nicht durch Ortstafeln aufgehoben. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet (ohne Verkehrszeichen) jedoch dann, wenn ein Fahrer in eine abzweigende andere Straße abbiegt bzw. eine Straße erkennbar endet.
Ein Kommentar im Falter von Jürgen Klatzer fordert die politisch Verantwortlichen im Zusammenhang mit Postenbesetzungen auf, der Versuchung zu widerstehen und Gefolgsleute zu versorgen. Transparenz sei der erste Schritt, indem nun die geheimen Sideletter der Vergangenheit angehören und stattdessen die Postenbesetzungen im Regierungsprogramm stehen. Doch das allein sei nicht die Lösung gegen parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen. Vielmehr sollen, dort wo Regierende ein gesetzliches Vorschlagsrecht haben, unabhängige Fachgremien eine Reihung der Bewerber vorlegen. Ein Abweichen davon solle nur mit schriftlicher Begründung möglich sein, wie bereits beim Obersten Gerichtshof umgesetzt.
Der Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter hat sich in den letzten Jahren wiederholt gegen parteipolitisch bestimmte Besetzungen von Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der Grundlage von sogenannten Sidelettern und – in Entsprechung europäischer Standards und in Befolgung der Vorschläge etwa der Rechtsstaatlichkeitsberichte der Europäischen Union – für transparente Besetzungen auch von Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit …
In der Sonntagspresse nimmt die Justizministerin Anna Sporrer zum Regierungsprogramm Stellung. Im Zusammenhang mit ihrer eigenen Parteimitgliedschaft bei der SPÖ und ihrer bisherigen Tätigkeit als Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes führt sie aus, dass Höchstgerichte demokratisch durch Besetzungen über die Regierungsvorschläge legitimiert werden. Das sei ein eingespieltes System. Wo jedoch der Anschein eines politischen Einflusses bestehe, der nicht sachgerecht sei, solle es eine stärkere Loslösung von der Nominierung – insbesondere im Hinblick auf die Landesverwaltungsgerichte – durch die Landesregierung geben. Dies sei mit der im Regierungsprogramm geplanten Stärkung der Unabhängigkeit bei den Verwaltungsgerichten geplant.
Am Landesverwaltungsgericht Kärnten gelangt bis zum ersten Halbjahr 2026 zumindest eine Planstelle als Richter:in zur Besetzung. Der Bewerbung sind zwingend ein Lebenslauf mit einem Motivationsschreiben und weiteren Unterlagen zum Nachweis der Ernennungserfordernisse anzuschließen; erwünscht ist die Vorlage einer juristischen Arbeit. Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 24.04.2025.
Gerold Dünser wurde nach einem Hearing vor einer Begutachtungskommission mit 1. April 2025 zum Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Tirol von der Landesregierung ernannt. Die Position musste neu besetzt werden, da der frühere Vizepräsident Albin Larcher mit Anfang des Jahres in den Ruhestand eingetreten ist.
Aufgrund seiner vielfältigen Tätigkeit nicht nur als Leiter des Evidenzbüros am Verwaltungsgerichtshof, sondern auch als Mediensprecher hat Senatspräsident Lehofer auch wertvolle Tipps im Umgang mit Medien bereitgestellt. Wenn auch die Pressearbeit/Zutritt für Medien und Sicherheit der Justizverwaltung obliegt, so ist der Umgang mit den Medien im Verhandlungssaal im Rahmen der Sitzungspolizei Aufgabe des Richters/der Richterin.
Senatspräsident Lehofer hat in einem Workshop am Landesverwaltungsgericht Kärnten ein Update zu verfahrensrechtlichen Fragestellungen gegeben. Der besondere Mehrwert des Besuchs dieses Spezialseminars für Verwaltungsrichter:innen war, dass ganz konkrete Problemfelder im Verfahren aufgeworfen und diskutiert werden konnten. Denn wie die tägliche Praxis – auch aus Sicht von erfahrenen Verwaltungsrichter:innen – zeigt, gibt es trotz umfangreicher Judikatur doch immer wieder besondere Herausforderungen im Einzelfall, die eine Umsetzung der Rechtsprechung auf einen konkreten Sachverhalt schwierig erscheinen lassen.
Seit der Veröffentlichung des Regierungsprogramms ist klar, wie die neue Regierung mit den (nach)zubesetzenden Spitzenposten umgehen wird. Dabei wird auf Transparenz gesetzt, indem offengelegt wird, welches Regierungsmitglied und damit welche Partei das Nominierungsrecht für welchen Posten hat. Die lange Forderung nach der Einführung von objektiven Bestellungsverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit z.B. nach dem Vorbild des Besetzungsverfahren beim Obersten Gerichtshof, ist danach nach wie vor nicht geplant; vielmehr scheinen sich drei Regierungsparteien nun die Nominierungen für die Nachbesetzungen aufzuteilen. Wie im Rechtstaatlichkeitsbericht seit Jahren angeführt wird, müssten jedoch konkrete gesetzliche Schritte zu transparenten Besetzungsverfahren und gerichtlicher Überprüfbarkeit vorgesehen werden, was offensichtlich auch die neue Regierung nicht andenkt. Auch eine Blockade wie zuletzt bei der Besetzung der Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts oder auch die lange Vakanz der Leitungsposition des Bundesfinanzgerichts könnte unter diesen Umständen bei den Bestellungen erneut eintreten.
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