Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2022

Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 wurde von der Vollversammlung des VwGH am 29. Juni 2023 beschlossen und ergibt sich daraus, dass im Jahr 2022 neben dem Präsidenten und der Vizepräsidentin 23 Senatspräsident:innen sowie 53 Hofrät:innen an diesem Gericht in 22 Senaten tätig waren.

Im Jahr 2022 sind 6.158 Verfahren beim VwGH angefallen. Aufgrund der 3.812 aus den Vorjahren übernommene Verfahren und im Berichtsjahr 6.694 abgeschlossene Verfahren ergibt sich zum Jahresende eine Anzahl von 3.433 anhängige Verfahren. 84 % des Aktenanfalls betrifft außerordentliche Revisionen, 8 % Fristsetzungsanträge, 7 % ordentliche Revisionen und 1 % sonstige Verfahren.

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Was muss noch passieren, damit die Postenbesetzung beim BVwG vorangeht?

Bereits im Juli des Vorjahres erfolgte die Ausschreibung der Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes. Beworben haben sich zwölf Jurist:innen. Von Beginn an wurde kritisiert, dass in den im Jänner 2022 bekanntgewordenen „Sideletters“ der türkis-grünen Bundesregierung der ÖVP das Nominierungsrecht für diesen Posten zukommen soll. Seit 1. Dezember 2022 ist die Position mit Pensionsantritt von Harald Perl vakant.

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Spitze des Bundesverwaltungsgerichts noch immer unbesetzt

Wie der Standard berichtet, bleibt die Spitze des größten Gerichts Österreichs vorerst weiter unbesetzt, obwohl es seit 13. Februar bereits einen Dreiervorschlag für die Nachbesetzung gibt. Die Entscheidung liegt bei der türkis-grünen Bundesregierung, die dem Bundespräsidenten einen Kandidaten oder eine Kandidatin zur formalen Ernennung vorschlagen muss. Bis dato gebe es aber keine Einigung.

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Oö. Wolfsmanagementverordnung: LVwG OÖ leitet Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weiter

In einer Medienmitteilung führt das LVwG OÖ aus, dass gegen die Oö. Wolfsmanagementverordnung eine anerkannte Umweltorganisation eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht eingebracht habe. Darin werde die Verordnung ihrem „gesamten Umfang nach als rechtswidrig angefochten“, da unter anderem der Wolf europaweit einen hohen Schutzstatus genieße und sich Österreich durch die Berner Konvention, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und dem Washingtoner Artenschutzabkommen dazu verpflichtet habe, einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen und zu erhalten. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme von diesem Schutz lägen nicht vor.

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Verfahrensrechtsnovelle zur Videoeinvernahme wurde im BGBl kundgemacht

Die mit dem verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz geschaffene Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen (und anderen Amtshandlungen) unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung hat sich in der Praxis bewährt und wurde durch die nun kundegemachte Novelle zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen in das Dauerrecht übernommen.

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Die Empfindlichkeit für den Rechtsstaat ist in der Politik verloren gegangen

Professor Neisser konstatiert im Gespräch mit ANWALT AKTUELL ein generelles Desinteresse der Regierung und des Parlaments am österreichischen Rechtsstaat.

Dass die österreichische Regierung seit Monaten die vakanten Spitzen des Bundesverwaltungsgerichts wie auch der Bundeswettbewerbsbehörde nicht besetzt, sieht Neisser als ein trauriges Symbol für Defizite im Rechtsstaat. Es sei ein Leerlauf, für den es keine Gründe gebe. Solche Besetzungen seien traditionell Kompromissentscheidungen auf politischer Ebene gewesen. Wieso man das jetzt nicht mache, sei ihm völlig unerklärlich. Es liege daran, dass die Politiker, die heute in der Regierung säßen, kein Empfinden dafür hätten, was eigentlich Regieren bedeute. Grund dafür sei sicher auch die Schwäche der Personen.

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Druck von außen soll die Situation bei der Besetzung von Leitungsfunktionen bei den Verwaltungsgerichten verbessern

Die Zeitschrift Profil berichtet umfangreich über die derzeitige „Blockadesituation“ bei der Nachbesetzung der Leitungsfunktion des Bundesverwaltungsgerichts und macht im Interview mit Markus Thoma generell auf die Problematik bei der Besetzung von Führungsfunktionen bei den Verwaltungsgerichten aufmerksam.

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