Das Risiko politischer Einmischung bleibt eine Realität in Österreich
Die Antikorruptionsbehörde des Europarats (GRECO) äußerte sich heute in einer Presseaussendung enttäuscht über die sehr geringen Fortschritte, die Österreich bei der Umsetzung der Empfehlungen zur Korruptionsprävention in Bezug auf Parlamentarier erzielt hat, und appellierte an das österreichische Parlament, seine Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption zu verstärken.
Nur eine von 19 Empfehlungen umgesetzt
In dem Bericht zur Bewertung der Fortschritte Österreichs bei der Umsetzung der Empfehlungen zur Verhinderung von Korruption in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte kommt GRECO zu dem Schluss, dass Österreich nur eine von 19 Empfehlungen aus dem Evaluierungsbericht von 2016 vollständig befolgt hat. Fünf wurden teilweise umgesetzt und 13 noch nicht umgesetzt.
In Bezug auf Richter und Staatsanwälte begrüßt die GRECO, dass eine Reihe geplanter Reformen ihren wichtigsten Empfehlungen Rechnung tragen wird. Die einzige vollständig umgesetzte Empfehlung ist derzeit die von österreichischen Behörden abgegebene Zusicherung in Bezug auf die Öffentlichkeit von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Empfehlung für verbindliche Besetzungsvorschläge der Personalsenate nicht umgesetzt
Internationale Juristendelegation sieht Machtkonzentration, Kanzlerin Bierlein glaubt nicht an Erfolg von EU-Verfahren.
Im Zuge eines gegen einen Richter des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) geführten Disziplinarverfahrens entstanden beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Bedenken gegen die Übertragung der Zuständigkeit für dieses Verfahren auf das BVwG. Die Zuständigkeitsübertragung war durch den Wiener Landesgesetzgeber erfolgt, weil die Regelung über den Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichts Wien als verfassungswidrig aufgehoben worden war (
Polen hat mit der Herabsetzung des Pensionsalters für polnische Richter das EU-Recht verletzt. Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Das EU-Höchstgericht wird damit zum obersten Hüter der Rechtsstaatlichkeit.
In Frankreich gibt es 42 Verwaltungsgerichte, acht Berufungsgerichte in Verwaltungssachen sowie ein Asylgericht mit insgesamt rund 1400 Richtern, von denen aber nur ca. 1150 aktiv sind (zum Vergleich: die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit verfügt über etwas mehr als 8300 Richter). Die übrigen sind befristet in der Verwaltung (d.h. in der exekutiven Staatsgewalt!) tätig.
Die „nationale Verfassungslage“ in Deutschland, so der Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, gewährleiste „nur die funktionale richterliche Unabhängigkeit, nicht aber eine institutionelle Unabhängigkeit der Gerichte“.
Zur Wahrung der Unabhängigkeit der an Verwaltungsgerichten tätigen Richterinnen und Richtern kommt den diesbezüglichen Auswahl- und Ausbildungssystemen eine besondere Bedeutung zu. Anlass genug für die Standesvertretungen der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter einen Staaten übergreifenden Vergleich anzustellen und das 25. Maiforum als internationale Konferenz mit Vortragenden aus vier europäischen Ländern auszurichten.
Liste „Jetzt“ will stärkere Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte.