Beim LVwG Niederösterreich werden im Rahmen einer öffentlichen Stellenausschreibung Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter gesucht.
Gemäß § 9 Abs. 8 Z 1 NÖ LVGG obliegt dem Personal- und Geschäftsverteilungsausschusses die Erstattung von Dreiervorschlägen für die Ernennung von Richterinnen und Richtern des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich. Es wird darauf hingewiesen, dass das Auswahlverfahren gegebenenfalls unter Mitwirkung eines Personalberatungsunternehmens durchgeführt wird.