Deutschland: Infektionsschutzgesetz schaltet Rechtsschutz durch Verwaltungsgerichte aus

Willkür, Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown: Jens Gnisa, bis 2019 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und jetzt Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen, attackiert in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Gerichte bezweifeln Wirksamkeit von Ausgangssperren 

„Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“, schreibt der auf seiner Facebook-Seite. Er sei „entsetzt“, die Pläne des Bundes hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Bundeskanzlerin Angela Merkel plant mit dem neuen Gesetz unter anderem, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte Notbremse durchzusetzen.

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Judikatur VfGH / Epidemiegesetz: Zuständigkeit der Bezirksgerichte bei Quarantäne verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof folgt der Auffassung des Obersten Gerichtshofs und hebt die Zuständigkeitsbestimmung des § 7 Abs. 1a zweiter Satz Epidemiegesetz 1950 wegen der Verletzung des Bestimmtheitsgebots als verfassungswidrig auf.

Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Überprüfung der Zulässigkeit der Freiheitsbeschränkung, welche durch Erlassung eines Absonderungsbescheides erfolgte, entstanden beim Obersten Gerichtshof Bedenken gegen die Verfassungskonformität des § 7 Abs. 1a Epidemiegesetz.

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Bundesfinanzgericht: Präsident/Präsidentin gesucht

Die seit mehr als einem Jahr vakante Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesfinanzgerichts ist seit 20. März in der „Wiener Zeitung“ ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren wurde trotz Verletzung europarechtlicher Standards und deutlicher Kritik aus Europa nicht geändert.

Auswahl und Ernennung der Präsidenten/Präsidentinnen der Verwaltungsgerichte ist alleinige Entscheidung der Regierungen

Bereits vor vier Jahren hatte „GRECO“ im sog. „Situation-Report“ empfohlen, für die Verwaltungsgerichte in Österreich eine strengere Formalisierung des Aufnahmeverfahrens und eine stärkere Einbindung der Personalsenate vorzusehen, auch bei der Auswahl von Präsidenten und Vizepräsidenten. Die Besetzungsvorschläge sollten bindend sein. (Siehe dazu: „GRECO“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge)

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Judikatur VfGH: Durch Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz darf Meinungsfreiheit nicht beschränkt werden

Im Anlassfall hatte ein Tierschutzaktivist im Juni 2018 bei einer Veranstaltung zum Thema „Milch“ ein Kuhkostüm samt Kuhmaske getragen, um so auf sein Anliegen, die Bedingungen in der Milchproduktion, hinzuweisen. Weil er durch das Tragen des Kostüms samt Maske gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz verstoßen habe, wurde gegen ihn eine Geldstrafe verhängt.

Dagegen wurde Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben und vorgebracht, durch diese Bestrafung sei der Beschwerdeführer in seinem Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit verletzt worden; auch stütze sich die Strafe auf ein verfassungswidriges Gesetz. Er stellte daher den Antrag, die im Instanzenzug ergangene Strafentscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich (LVwG) aufzuheben.

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Judikatur VfGH / Verfahrensrecht: Behörden sind zur unverzüglichen Umsetzung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes verpflichtet, auch wenn die schriftliche Ausfertigung eines mündlich verkündeten Erkenntnisses noch nicht ergangen ist

Im Anlassfall hatte das Verwaltungsgericht Wien in Verwaltungsstrafverfahren nach dem Wiener Wettengesetz den Beschwerden gegen Straferkenntnisse Folge gegeben. Die Beschlagnahmebescheide und die Verfallsaussprüche wurden aufgehoben und die Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Die Entscheidungen wurden mündlich verkündet, der Magistrat der Stadt Wien beantragte eine schriftliche Ausfertigung.

Daraufhin forderte die Eigentümerin der beschlagnahmten Geräte deren Ausfolgung, was vom Magistrat der Stadt Wien mit dem Hinweis verweigert wurde, die beantragte schriftliche Ausfertigung sei noch nicht zugestellt und es sei geplant, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien eine Amtsrevision zu erheben.

Auch sei es zur Sicherung des Verfalles notwendig, der Eigentümerin die Verfügung über die beschlagnahmten Geräte zu entziehen, weil ansonsten die Gefahr bestehe, dass sie dem weiteren Zugriff der Behörde entzogen würden. Das Interesse der Eigentümerin an der vorzeitigen Rückgabe der vorläufig beschlagnahmten Wettinformationsgeräte trete hinter das öffentliche Interesse an der Sicherstellung eines etwaigen Verfalles zurück.

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GRECO kritisiert Österreich im Kampf gegen die Korruption

Österreich hat laut einem neuen Bericht des Europarates „insgesamt unzureichende“ Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung erzielt. Die Umsetzung der Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten wurde als „allgemein unbefriedigend“ bewertet.

In einem vorläufigen Umsetzungsbericht über Österreich zur Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten kommt die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) zu dem Schluss, dass Österreich nur zwei der 19 im Jahr 2017 ausgesprochenen Empfehlungen in zufriedenstellender Art und Weise umgesetzt hat (siehe auch die französische und englische Fassung des vorläufigen Umsetzungsberichts).

Hinsichtlich der Abgeordneten hat sich der geringe Grad der Umsetzung der Empfehlungen nicht verbessert. Nach der Nationalratswahl im Jahr 2019 fordert die GRECO den österreichischen Nationalrat auf, sich „ernsthaft“ mit der Umsetzung der Empfehlungen der GRECO zu befassen, u. a. hinsichtlich der Transparenz gesetzgebender Vorgänge und der Erarbeitung eines Verhaltenskodexes (einschließlich der Handhabung verschiedener Arten von Interessenskonflikten). Insgesamt bedauert die GRECO „das anhaltende Fehlen von Fortschritten“ bei der Umsetzung der meisten Empfehlungen hinsichtlich der Abgeordneten.

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Zugang zu Informationen (2): Amtsgeheimnis soll durch Recht auf Information ersetzt werden; Beschwerdemöglichkeit an Verwaltungsgerichte

Mit einem Gesetzespakt will die Bundesregierung die Amtsverschwiegenheit aufheben. Diese soll durch eine Informationsverpflichtung und das Recht auf Zugang zu Informationen ersetzt werden.

Informationsrecht mit Ausnahmen

Wer Informationen zu Gesetzgebung oder Verwaltung haben möchte, kann dafür einen Antrag „in jeder technisch möglichen und vorgesehenen Form“ stellen. Eine Antwort der auskunftgebenden Stelle soll nach maximal vier Wochen erfolgen, bei schwierigeren Auskünften oder Abwägungen nach acht Wochen. Für die Bürger und Bürgerinnen soll die Anfrage gebührenfrei sein. Informationen sollen aus dem gesamten Amtsbereich und der Selbstverwaltung sowie von Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, eingeholt werden können. Ausgenommen wurden jedoch börsennotierte Betriebe.

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Corona-Maßnahmen: Deutsches Verwaltungsgericht kippt nächtliche Ausgangssperre

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss muss die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt worden.

Der 1. Senat argumentiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

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Corona-Maßnahmen: Bayerischer Verwaltungsgerichthof kippt 15-Kilometer-Regel; Eilantrag gegen die Tragepflicht von FFP2-Masken abgelehnt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots in Bayern vorläufig außer Kraft gesetzt. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat aus, dass das Verbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug.

Seit 11. Januar waren laut der Corona-Verordnung in Bayern Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche meldet. Unter anderem hatten drei SPD-Landtagsabgeordnete gegen die Regelung Eilanträge eingereicht.

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Rechnungshof bestätigt Kritik des Dachverbandes der Verwaltungsrichter an der ungenügenden Ausstattung des Bundesfinanzgerichtes

In seinem heute versendeten Bericht kritisiert der Rechnungshof (RH), dass die Aktenrückstände am Bundesfinanzgericht (BFG) seit Jahren anwachsen, sich die Dauer der Verfahren verlängert und eine positive Tendenz nicht erkennbar sei.

Der Rechnungshof bestätigt damit die seit Jahren vom Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) geübt Kritik an der ungenügenden personellen Ausstattung des BFG.  So sind derzeit mehr als 10% der insgesamt 226 Richterplanstellen unbesetzt, seit mehr als einem Jahr ist auch die Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Gerichts vakant. Ausschreibungen der offenen Stellen sind derzeit – entgegen den eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen – derzeit nicht geplant.

Dazu kommt die ungenügende Ausstattung bei der Unterstützung der Richterschaft durch nichtrichterliches Personal: So steht im Vergleich zum BFG beim Bundesverwaltungsgericht jedem Richter/Richterin das Sechsfache (!) an Verwaltungspersonal zur Verfügung.

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