Unbehagen im Rechtsstaat

In einem Gastbeitrag in der Presse mahnt Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, die jahrelang verschobenen Reformen in Österreich ein.

„Unbehagen macht sich breit, nicht nur in der Politik, sondern auch in den Feldern Recht, Justiz und Wissenschaft. Den Hintergrund bilden Jahre, mitunter Jahrzehnte aufgeschobener Reformen; eine Unterlassung, die nun ihre abträglichen Wirkungen für das ganze Land überdeutlich vor Augen führt.“

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Die Süddeutsche Zeitung betitelt Österreich als „Land des Postenschachers“ – Zeit Online bringt zur Postenschacherei drei Beispiele

Die Süddeutsche Zeitung führt aktuelle Beispiele an, die zeigen sollen, dass Spitzenpositionen in Österreich sehr oft nach Parteiinteressen besetzt werden. Allen voran wird dabei – als „Postenschacher auf höchstem Niveau“ – die Pattstellung bei der Besetzung der Führungspositionen des Bundesverwaltungsgerichtes und der Bundeswettbewerbsbehörde genannt. Obwohl es für die Besetzung der Führungsposition beim Bundesverwaltungsgericht eine eindeutige Empfehlung an die Bundesregierung, getroffen von einer unabhängigen Kommission unter dem Vorsitz von Höchstrichtern gebe, ist das Amt des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nachbesetzt. Die ÖVP lege sich gegen die Erstgereihte quer, weil sich die Grünen gegen den Erstgereihten für die Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde querlegen.

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EuGH: Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung darf bei einem Städtebauprojekt nicht ausschließlich von dessen Größe abhängen

Der EuGH hat in seinem Erkenntnis vom 25.05.2023, C-575/21, entschieden, dass das Unionsrecht Schwellenwerten entgegensteht, die so hoch angesetzt sind, dass in der Praxis alle oder nahezu alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entzogen sind.

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Maiforum 2023 (Teil 2) – Verwaltungsrichter:in als Rechtsprechungsorgan einerseits und als Rechtsschutzsuchende:r anderseits – ein Sicht von innen und außen

Martin Riedl, Rechtsanwalt in Wien, sprach in seiner Keynote über „Verwaltungsrichter:innen als Rechtsprechungsorgane einerseits und als Rechtsschutzsuchende andererseits“ und führte den Zuhörenden dabei eine Sicht von innen und außen vor Augen. Er stellte fest, dass die Unabhängigkeit der Richter:innen ohne Frage ebenso gewährleistet sei, wie der Schutz der Grundrechte.

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Maiforum 2023 (Teil 1) – grundrechtliche Vorgaben zur (organisatorischen) Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit

Zur Eröffnung des Maiforums mahnte der Präsident des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen Markus Thoma die Umsetzung der europäischen Standards zur Bestellung von Richter:innen und Gerichtspräsident:innen durch richterliche Organe als Ausfluss der richterlichen Selbstverwaltung und Unabhängigkeit ein. Die Bestellung der offenen Posten, so aktuell der Posten des/der Präsident:in des BVwG, sollen auch zeitnah und unparteiisch erfolgen.

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NGOs orten versuchte Einflussnahme auf Justiz, Van der Bellen kritisiert Regierung scharf

Seit mehr als 165 Tagen ist das weitaus größte Gericht Österreichs ohne ordnungsgemäße Führung. In einer gemeinsamen Pressekonferenz forderten die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die netzpolitische Bürgerrechtsorganisation epicenter.works, die Umweltschutzorganisation Ökobüro – Allianz der Umweltbewegung und die asylpolitische Plattform asylkoordination österreich die Regierung auf, die Stelle sofort zu füllen und die Besetzung nicht weiter aus parteipolitischem Interesse zu
verzögern. 

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Verwaltungsrichter fordern die Regierung dringend zum Handeln auf

Die Spitze des Bundesverwaltungsgerichts ist seit Monaten unbesetzt.

Die Gerichtspräsident:innen und -vizepräsident:innen haben äußerst wichtige und umfassende Funktionen an den Verwaltungsgerichten. Einerseits vertreten sie die Gerichte nach außen und sind daher mitverantwortlich, für die öffentliche Wahrnehmung und das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltungsgerichte als unabhängige Einrichtungen. Andererseits sind sie im Rahmen der Justizverwaltung maßgeblich bei der Wahrung der Unabhängigkeit der Richter:innen und damit der Rechtsprechung per se. Es ist daher von grundsätzlicher Bedeutung, dass schon jeglicher Anschein einer politischen Einflussnahme im Auswahlverfahren und bei der Besetzung dieser Leitungsfunktionen vermieden wird.

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VwGH Judikatur / Ärztegesetz: Zulässigkeit von Meinungsäußerungen von Ärzten zu Corona-Maßnahmen

Die Ärztekammer war gegen einen Mediziner wegen dessen öffentlicher Äußerungen betreffend die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, insbesondere der Masken- und Impflicht, mit einer Disziplinarstrafe vorgegangen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zeigt Reichweite und Grenzen freier Meinungsäußerungen von Medizinern auf.

Gegenstand des Verfahrens zur Zl. Ra 2021/09/0269 waren Äußerungen des Arztes, dass die Corona-Maßnahmen teils unverhältnismäßig gewesen seien, Stoffmasken keinen effektiven Beitrag leisten würden bzw. andere Maßnahmen sinnvoller wären sowie dass er Impfungen zwar nicht ablehne, aber nur für jene Menschen sinnvoll halte, die durch Covid-19 ein hohes Risiko hätten. Eine generelle Impfpflicht lehne er aufgrund des kurzen, (zum Zeitpunkt der Äußerungen) dreimonatigen Beobachtungszeitraums, insbesondere betreffend die Wirkungsdauer der Impfung ab. Vor allem wisse man nicht, ob geimpfte Personen die Infektion weitergeben würden, so der Arzt.

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Präsidentenernennung (2): Bundesverwaltungsgericht nach fast vier Monaten noch ohne Leitung

Seit 1. Dezember 2022 ist die Position des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts vakant. Die Ernennung eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin ist nicht in Sicht. 

Ausgeschrieben wurde die Nachfolge für den aus Altergründen ausgeschiedenen Präsidenten Harald Perl bereits im Sommer letzten Jahres. Beworben haben sich 12 Kandidat:innen, das  Auswahlverfahren ist lange beendet, die vorgenommene Reihung wurde den Kandidat:innen bereits mitgeteilt.

Zuständig für die Ernennung ist der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung, die einen solchen Vorschlag bis dato nicht vorgelegt hat.

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