Die seit dem Jahr 2017 von den Sicherheitsbehörden vollzogenen Kontrollen an Österreichs Grenze zu Slowenien waren rechtswidrig, befand das Landesverwaltungsgericht Steiermark in einem am 1. Juni ergangenen Urteil. Das Urteil ist die logische Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April, welches vom LVwG um Vorabentscheidung dieser Rechtsfrage ersucht wurde.
„Der gegenüber dem Beschwerdeführer geäußerte Befehl auf Herausgabe des Reisepasses im Zuge einer Grenzkontrolle unter Androhung einer strafrechtlichen Sanktion war damit ohne gesetzliche Grundlage rechtswidrig“, heißt es in dem Urteil. „Der Beschwerdeführer wurde durch die Ausübung der Befehlsgewalt in seinem Grundrecht auf freien Personenverkehr als Unionsbürger verletzt.“
Das Landesverwaltungsgericht weist zudem darauf hin, „dass dem EU-Recht jedenfalls der Vorrang gegenüber nationalen Regelungen einzuräumen ist und somit diesbezügliche nationale Rechtsvorschriften nicht dem freien Personenverkehr im konkreten Fall entgegenstehen können“.
Das Innenministerium hat nun die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 1.659,60 Euro zu tragen.