RV für eine Verwaltungsgerichtsbarkeit des Bundes

Schritt eins ist genommen. Seit 14. 12. 2011 ist die bereits angesprochene RV im Parlament zur Behandlung und soll noch im ersten Quartal 2012 beschlossen worden. Sie zielt darauf ab, nach jahrelanger Diskussion 11 Verwaltungsgerichte (9+2 Modell) einzuführen (9 Landesverwaltungsgerichte, 2 Bundesverwaltungsgerichte).

von Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Das nunmehr vorliegende Modell kommt dem Entwurf des Jahres 2007 sehr ähnlich.

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Ungarn: Zweifel an unabhängiger Justiz

Besondere Sorge bereitet die geplante Machtkonzentration in den Händen des künftigen Präsidenten der neuen nationalen Justizbehörde, der im Prinzip allein für die Überwachung der Justizverwaltung und auch für die Ernennung von Richtern zuständig sein wird.

Die konservative Regierung Ungarns ist mit vehementen Mahnungen zur Wahrung der Unabhängigkeit von Justizbehörden konfrontiert. EU-Justizkommissarin Viviane Reding bemängelte in einem vergangene Woche bekanntgewordenen Schreiben Einschränkungen der Unabhängigkeit der Justiz.

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Ministerrat beschließt B-VG Novelle zur Einführung von Verwaltungsgerichten erster Instanz

Der nun vorliegende Entwurf sieht die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit („9+2-Modell“) ab 1. Jänner 2014 vor. Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern sollen in den Verwaltungsgerichten der Länder aufgehen.

Der Asylgerichtshof soll zum Verwaltungsgericht des Bundes werden. Das Verwaltungsgericht des Bundes soll jedenfalls an die Stelle des Bundesvergabeamtes treten, das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen an die Stelle des unabhängigen Finanzsenates. Die Zuständigkeiten der Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag und der sonstigen weisungsfrei gestellten Organe sollen, soweit sie eine rechtsprechende Tätigkeit ausüben, auf die Verwaltungsgerichte übergehen.

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Verwaltungsgerichte sollen mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen

Der Ministerrat hat heute ein Stück Verwaltungsreform auf den Weg gebracht und die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit fixiert.

Damit werden rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden durch neun Landesverwaltungsgerichte und zwei gleichrangige Einrichtungen des Bundes ersetzt, außerdem wird das Bundesamt für Asyl und Migration auf die Beine gestellt.

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Brauchtumspflege statt Disziplinargerichtsbarkeit?

Anwälte: Warum die Disziplinargewalt trotz neuer Verwaltungsgerichte autonom bleiben muss – eine Reaktion.

VON WOLFGANG HAHNKAMPER (Die Presse)

Im „Presse“-Interview mit VwGH-Präsident Clemens Jabloner (Rechtspanorama vom 28. November) kam die „Einsparung“ der OBDK zur Sprache, wie sie der Entwurf zur Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle vorsieht.

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Jabloner: Verwaltungsgerichtshof will kleiner werden

VwGH-Präsident Jabloner findet, sein Gericht habe die „optimale Größe“ überschritten, und hofft auf die neuen Verwaltungsgerichte

Interview von PHILIPP AICHINGER UND BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Auf die Frage ob bei den bisherigen Institutionen, den Unabhängigen Verwaltungssenaten und dem Unabhängigen Finanzsenat, das richterliche Selbstverständnis unterentwickelt war:

„Es macht doch einen Unterschied, ob jemand Richter ist oder nicht. Es stärkt seine Unabhängigkeit, und es gibt einen psychologischen Faktor, den man nicht unterschätzen darf: Für die Richter des Verwaltungsgerichtshofes kommt es sehr darauf an, dass im jeweiligen Verfahren bereits Richter im formell-organisatorischen Sinn tätig waren. Das stärkt das Vertrauen und erhöht unsere Bereitschaft, uns auf Fälle nicht einzulassen.“

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Asylgerichtshof als Kern des neuen Bundesverwaltungsgerichts

Harald Perl, Foto: Clemens Fabry

Die Arbeitsabläufe  des Bundesasylgerichtshofes seien einer ISO-Zertifizierung unterzogen worden, erklärte dessen Präsident Harald Perl anlässlich der Präsendation der Tätichkeitsberichte für die jahre 2008, 2009  und 2010 vor dem Verfassungsausschuss.

Er fürchtet in diesem Sinn auch nicht, dass es im Zuge der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu einer Zerschlagung von Strukturen kommen werde. Vielmehr zeigte sich Perl zuversichtlich, dass die Strukturen des Gerichtshofs als Basis für das neue Bundesverwaltungsgericht herangezogen würden.

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Justiz will bei Verwaltungsgerichten mitreden

Markus Thoma

Die Verwaltungsrichter wollen in die Detailverhandlungen zur Errichtung der neun Verwaltungsgerichte der Länder und auf zwei Verwaltungsgerichte auf Bundesebene eingebunden werden.

Der VwGH-Richter und Obmann des Vereins der Verwaltungsrichter, Markus Thoma kritisierte, dass man die Details offenbar hinter verschlossenen Türen ausmachen und die Betroffenen vor vollendete Tatsachen stellen wolle.

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20 Jahre UVS Salzburg: Unabhängige Verwaltungssenate haben sich bewährt

Burgstaller: „Die derzeitige Diskussion über die Aufwertung der Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder zu Landesverwaltungsgerichten zeigt eindrucksvoll, dass sich diese bewährt haben und die damals eingeschlagene Richtung richtig war.“

„Die Unabhängigen Verwaltungssenate haben die Bewährungsprobe, ob und wie sich diese gerichtsähnliche Tribunalform in das grundsätzlich ausgezeichnet bewährte System der Verwaltungsbehörden einordnen würde, bestens bestanden. Ihre qualitätvolle Tätigkeit ist aus unserem Rechtsschutzsystem nicht mehr wegzudenken“, stellte der SalzburgerLandesamtsdirektor Hofrat Dr. Heinrich Christian Marckhgott fest.

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