Schritt eins ist genommen. Seit 14. 12. 2011 ist die bereits angesprochene RV im Parlament zur Behandlung und soll noch im ersten Quartal 2012 beschlossen worden. Sie zielt darauf ab, nach jahrelanger Diskussion 11 Verwaltungsgerichte (9+2 Modell) einzuführen (9 Landesverwaltungsgerichte, 2 Bundesverwaltungsgerichte).
von Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer
Das nunmehr vorliegende Modell kommt dem Entwurf des Jahres 2007 sehr ähnlich.


Burgstaller: „Die derzeitige Diskussion über die Aufwertung der Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder zu Landesverwaltungsgerichten zeigt eindrucksvoll, dass sich diese bewährt haben und die damals eingeschlagene Richtung richtig war.“